Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.41
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(zu Punkt 14.)
Zl. KA-15189/2018
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2018
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2018 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 14.02.2019 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.12.2018, Zl. KA-15189/2018
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Frauen-Nachttaxi
Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Kinder, Jugend und Generationen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (im Folgenden abgekürzt mit
„IVB“ bezeichnet) im Betrag von brutto € 9.632,41 behoben. Vom betroffenen Amt wurde dabei der sich für den Monat Juli 2018 ergebende Förderungsbetrag in Zusammenhang mit dem Frauen-Nachttaxi an
die IVB überwiesen.
Vertragsgrundlagen
und Nutzungsbedingungen
Dieser Auszahlung liegt ein zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB
abgeschlossener Vertrag vom 27.06.2002 (mittlerweile samt mehrerer
Nachträge) über die Einrichtung eines Frauen-Nachttaxis zugrunde.
Die Einrichtung des Frauen-Nachttaxis ist gemäß den Bestimmungen
des ursprünglichen Vertrages auf Fahrten innerhalb des Stadtgebietes
von Innsbruck beschränkt und war täglich zwischen 21:00 Uhr und
02:00 Uhr (mittlerweile bis 04:00 Uhr verlängert) (November bis März
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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