Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.42
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ab 20:00 Uhr) erhältlich. Dieser Nachtfahrdienst bietet Mitfahrgelegenheit für sämtliche Frauen und Mädchen sowie Kinder beiderlei
Geschlechts bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung von
Frauen. Die IVB bedient sich zur Durchführung ihrer Fahrtleistungen
selbstständiger Taxiunternehmen. Der Selbstbehalt für alle Nutzerinnen betrug zum Zeitpunkt des seinerzeitigen Vertragsabschlusses
einheitlich € 3,30 (mittlerweile auf € 4,90 erhöht).
Jährlich wurde in dem zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossenen Vertrag anfänglich ein maximaler Förderungsbetrag
von € 22.000,00 (mittlerweile € 70.000,00) festgeschrieben.
Letztaktueller
Beschluss
des Stadtsenates
Der zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung letztgültige
6. Nachtrag zum Ursprungsvertrag vom 27.06.2002 datiert vom
02.06.2014 und beruht auf einer entsprechenden Beschlussfassung
des Stadtsenates in seiner Sitzung vom 08.10.2013. Der Stadtsenat
folgte dabei den Empfehlungen der Fachdienststelle, Bestellungen für
das Frauen-Nachttaxi nicht mehr nur bis 02:00 Uhr, sondern zeitlich
verlängert bis 04:00 Uhr anzunehmen. Im Zuge dieser zeitlichen Ausweitung der Verfügbarkeit des Frauen-Nachttaxis wurde auch der
maximale Förderbetrag auf eine Summe von jährlich € 70.000,00 erhöht.
Abrechnungsstand
Juli 2018
Im Zuge der von der Kontrollabteilung durchgeführten Belegkontrolle
war für sie auffällig, dass der mit Beschluss des Stadtsenates vom
08.10.2013 zuletzt vorgegebene und mittels der 6. Nachtragsvereinbarung vertraglich mit der IVB vereinbarte maximale jährliche Förderbetrag von € 70.000,00 mit der Zahlung für den Monat Juli 2018 bereits
erreicht bzw. überschritten worden ist.
Für den Abrechnungszeitraum Jänner 2018 bis Juli 2018 beliefen sich
die von der IVB an die Stadt Innsbruck weiterverrechneten Kosten auf
einen Gesamtbetrag von € 79.198,77. In Bezug auf den vom Stadtsenat zuletzt beschlossenen und vertraglich festgelegten Maximalbetrag von € 70.000,00 ergab sich mit Abrechnungsstand Juli 2018 eine
Überschreitung im Ausmaß von € 9.198,77.
Förderbeträge in den
Jahren 2013 bis 2017 –
Empfehlung
Die sich im Jahr 2018 präsentierende Kostensituation hinsichtlich der
Abrechnung des Frauen-Nachttaxis zwischen der IVB und der Stadt
Innsbruck nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, auch die dahingehenden Gegebenheiten betreffend der vergangenen 5 Jahre (2013 bis
2017) einer Einschau zu unterziehen. Dabei zeigte sich das folgende
Bild:
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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