Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.23
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denken, dass hier nicht ordentlich gearbeitet
werden wird, berichten.
Mein Ergänzungsantrag lautet folgendermaßen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die veranschlagten Kosten des Projektes
sind jedenfalls von der IKB einzuhalten. Davon nicht umfasst sind die Maßnahmen, die
im Schreiben von Dr.in Rieder im Hinblick
auf die Barrierefreiheit vorgeschlagen wurden.
Mag.a Oppitz-Plörer, eigenhändig
Kann ich das so formulieren, StR
Mag. Fritz?
(GR Grünbacher: Das ist jetzt aber eine
Themenvermischung!)
Ja, natürlich! StR Gruber hat die Diskussion
losgetreten und ich überlege nun, wie man
das in einen formellen Rahmen bringt.
(GR Grünbacher: Meiner Meinung nach
geht das aber geschäftsordnungsmäßig
nicht! Das ist ja eine völlig andere Sache!)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider:
GR Grünbacher, bitte keine Zwiegespräche!
GR Grünbacher: Gut, ich melde mich zur
Geschäftsordnung. Bisher war es unüblich,
zu A einen Antrag zu stellen und einen Ergänzungsantrag zu B dazuzugeben. Die eine Sache betrifft ein Gebäude, das andere der barrierefreie Zugang - ist eine lobensund erstrebenswerte Idee, hat aber mit dem
Bauwerk nichts zu tun. Daher kann man das
meiner Meinung nach in den Anträgen nicht
vermischen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich überlege gerade,
welche Konsequenzen dieser Ergänzungsantrag hätte.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Keine!)
Na ja, wir unterstellen damit ja quasi unserer Beteiligungsgesellschaft, dass sie ohne
unseren Hinweis die Kosten nicht einhalten
würde. Zum anderen - müssen wir nun künftig bei allen Projekten unserer Beteiligungsgesellschaften, die eine Kostenübernahme
der Stadt Innsbruck enthalten, immer den
Vordruck auf dem Papier haben, dass die
Kosten bitte einzuhalten sind?
Es ist nicht das Gleiche, ob man darüber
diskutiert oder es in einem GemeinderatsGR-Sitzung 15.10.2015
antrag festhält. Hier geht es ja im Grunde
um ein Baurecht, das nicht direkt mit den
Baukosten zu tun hat. Daher warne ich davor, hier so ein Zeichen zu setzen.
StR Gruber: Zur tatsächlichen Berichtigung! GRin Mag.a Schwarzl, ich weiß schon,
dass es sich hier um ein Baurecht handelt.
Sollten die veranschlagten Kosten dieses
Projektes aber überschritten werden, dann
muss die IKB wohl an die EigentümerInnen
oder andere herantreten. Dazu will ich keinen Antrag stellen - das hat Frau Bürgermeisterin gemacht. Nicht ich!
Mir ging es nur um die Ankündigung, dass
wir im Fall der Fälle keiner weiteren Kostenübernahme durch die Stadt Innsbruck
zustimmen werden. Nicht mehr und nicht
weniger habe ich gesagt - und ich habe dazu keinen Antrag gestellt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin jetzt
wirklich überfragt.
(StR Gruber: Zieh den Ergänzungsantrag
einfach zurück, dann ist das erledigt.)
Meiner Meinung nach sollte der Gemeinderat schon darauf eingehen. Die IKB muss
das wohl schon im Vorfeld wissen, wenn
man sich sicher ist, dass ein Nachtragskredit nicht genehmigt werden würde.
(StR Gruber: Von unserer Seite aus ist das
so. Ich weiß nicht, wie das die Regierung
sieht.)
StR Mag. Fritz: Ich halte es ebenfalls für
reichlich unsinnig, den kommunalen Betrieben von vorneherein zu unterstellen, dass
eine Kostenüberschreitung stattfinden wird.
(StR Gruber: Das habe ich nicht gesagt! Ich
habe immer von "sollte" gesprochen!)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Doch, das hast
Du. Das ist ja das Problem.)
Ich spreche jetzt, so wie es die Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) vorsieht, das Plenum an und nicht die Einzelperson StR Franz Xaver Gruber! Daher
muss sich dieser nicht immer angesprochen
fühlen.
Wir erwarten natürlich von den kommunalen
Betrieben genauso wie von städtischen
Dienststellen, dass sie ihre Projekte im Kostenrahmen ordentlich abwickeln. Das brauchen wir nicht extra zu beschließen. Insofern wäre ein solcher Antrag ein spezielles