Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.60
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B16, Pradl, Bereich "nördlicher und südlicher Langblock" zwischen
Amthorstraße, Langstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
44.
MagIbk/12129/SP-BB-RE/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B11/2, PradlReichenau, Bereich zwischen Reichenauer Straße, Fennerstraße,
Oswald-Redlich-Straße und PrinzEugen-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. RE - B1),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B11/2,
Pradl-Reichenau, Bereich zwischen Reichenauer Straße, Fennerstraße, OswaldRedlich-Straße und Prinz-Eugen-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE GR-Sitzung 15.10.2015
B1) gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
45.
MagIbk/12589/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F22, InnsbruckInnenstadt, Bereich Innrain 3 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/et), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F22, InnsbruckInnenstadt, Bereich Innrain 3 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/et),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.