Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.61
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 576 -
46.
MagIbk/9238/SP-FW-WI/1
Flächenwidmungsplan Nr. WI F24, Wilten, Bereich zwischen
Brennerstraße, Österreichische
Bundesbahnen (ÖBB), A 12 InntalAutobahn und Egger-Lienz-Straße
(als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 10v, Nr. 80bj, Nr. 80/ej,
Nr. 80/hg, Nr. 85/n und Nr. 753),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist
verspätet eingelangt, wird jedoch gleichermaßen behandelt. Drei Stellungnahmen betreffen inhaltlich den Flächenwidmungsplan,
die weiteren fünf ausschließlich Aspekte
des gleichzeitig aufgelegenen Bebauungsplanes Nr. WI - B23.
Eine Stellungnahme bezieht sich auf die
Umwidmung von Gewerbe- und Industriegebiet in Mischgebiet mit Beschränkung und
fordert zur Sicherung des bestehenden Betriebes die Beibehaltung der bestehenden
Flächenwidmung. Die Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) fordern die Beibehaltung der Widmung im Bereich der Baulandinsel. Die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) bezieht sich auf die Kenntlichmachung des Bauverbotsbereichs entlang der
A12.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Die Stellungnahme im Bereich des
Mischgebietes ist gerechtfertigt, weshalb
dieser Bereich von der Beschlussfassung
ausgenommen werden soll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Flächenwidmungsplan Nr. WI - F24,
Wilten, Bereich zwischen Brennerstraße,
GR-Sitzung 15.10.2015
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), A 12
Inntal-Autobahn und Egger-Lienz-Straße
(als gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 10v, Nr. 80bj,
Nr. 80/ej, Nr. 80/hg, Nr. 85/n und Nr. 753),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011, wird - verkleinert um den Bereich Feldstraße - Duilestraße (Grundstücke 1215, 1216/21, 1216/25, 1216/7,
1216/6, 1216/10 und 1216/11) - beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
47.
MagIbk/1547/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan Nr. SA - B10,
Saggen, Bereich Sennstraße 3 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 17 Stellungnahmen eingegangen.
Diese liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen wird das Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes bemängelt. Das projektierte Vorhaben hätte zudem
nachteilige Einflüsse auf das Wohnumfeld
und die Bestandsumgebung.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Es haben sich keine neuen Aspekte ergeben, welche der Änderung des Bebauungsplanes entgegenstehen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan Nr. SA - B10, Saggen,
Bereich Sennstraße 3 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.