Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.62
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Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.
MagIbk/9787/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan Nr. SA - B9, Saggen, Bereich zwischen Schubertstraße, Erzherzog-Eugen-Straße,
Mozartstraße und Schillerstraße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 14 Stellungnahmen mit insgesamt
96 Unterschriften eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Einerseits wird generell die Rechtmäßigkeit
einer Bebauungsplanänderung angezweifelt. Ein großer Teil der Einschreiterinnen
und Einschreiter erhebt andererseits den
Einspruch, eine Erhöhung der Bestandshäuser vermindere die Sonneneinstrahlung,
der Bebauungsplan stelle einen gravierenden Eingriff in die Baustruktur dar, der sich
äußerst negativ auf alle umliegenden Gebäude und das gesamte Viertel auswirken
würde.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Der Bebauungsplan ist rechtlich
zulässig und die festgelegten Änderungen
sind im Hinblick auf die Wohnqualität und
Baustruktur verträglich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
StR Gruber und GR Appler, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, GRin Moser und GR Kritzinger, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan Nr. SA - B9, Saggen,
Bereich zwischen Schubertstraße, Erzherzog-Eugen-Straße, Mozartstraße und Schillerstraße (als Änderung des Bebauungspla-
GR-Sitzung 15.10.2015
nes Nr. SA - B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
49.
MagIbk/9778/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI - B22, Wilten, Bereich Zollerstraße 6 und
Egger-Lienz-Straße 50 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Der Antrag wurde von der Tagesordnung
abgesetzt.
50.
MagIbk/10406/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan Nr. RE - B11,
Pradl-Reichenau, Teilbereiche
nördlich und südlich der Reichenauer Straße zwischen Pembaurstraße und Burghard-BreitnerStraße sowie Andechsstraße 3 bis
51 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE - B1, Nr. RE - B5,
Nr. RE - B5/1, Nr. RE - B6, Nr. RE B6/1 und Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen wird grundsätzlich
die Lage der Straßenfluchtlinie beeinsprucht. In zwei davon geht es auch um den
möglichen Verlust von privaten Kfz-Stellplätzen.
Die Stellungnahmen wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Eine Änderung der Straßenfluchtlinie ist wegen der Straßen-/Regionalbahngleisanlage nicht möglich.
Die geforderte Ersatzlösung für die Parkplätze ist im Zuge der notwendigen Verfahren zu verhandeln.