Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.63
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 578 -
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan Nr. RE - B11, PradlReichenau, Teilbereiche nördlich und südlich der Reichenauer Straße zwischen
Pembaurstraße und Burghard-BreitnerStraße sowie Andechsstraße 3 bis 51 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. RE - B1,
Nr. RE - B5, Nr. RE - B5/1, Nr. RE - B6,
Nr. RE - B6/1 und Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
51.
MagIbk/10407/SP-BB-RE/1
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. RE - B11/1, Pradl-Reichenau,
Bereich Reichenauer Straße 62
bis 66 und 123 bis 141 sowie Andechsstraße 3 und 3a (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gm), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt in Kopie bei.
Die Stellungnahmen betreffen Bereiche außerhalb des gegenständlichen Planungsbereiches.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE B11/1, Pradl-Reichenau, Bereich ReicheGR-Sitzung 15.10.2015
nauer Straße 62 bis 66 und 123 bis 141 sowie Andechsstraße 3 und 3a (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gm), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
52.
MagIbk/9892/SP-BB-RO/1
Bebauungsplan Nr. RO - B4,
Rossau, Kreuzungsbereich Griesauweg - Rossaugasse und Archenweg und entlang des Archenweges (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AM - B11),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei. Sie richtet sich gegen die Festlegung
der Straßen- und Baufluchtlinie.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten.
Der mittel- bis längerfristige Ausbau des Archenweges gemäß dem aktuellen Projekt ist
notwendig. Dafür müssen die erforderlichen
Flächen gesichert werden. In diesem Sinne
wird der Beschluss des oben genannten
Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan Nr. RO - B4, Rossau,
Kreuzungsbereich Griesauweg - Rossaugasse und Archenweg und entlang des Archenweges (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B11), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich