Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf

- S.64

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 579 -

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
53.

MagIbk/10271/SP-FW-HW/1
Flächenwidmungsplan Nr. HW F35, Hötting West, Gpn. 1002,
1003, 1005 und 3728/2, alle KG
Hötting, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW F28), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die Zufahrtssituation zum Grundstück der Einschreiterin. Diese ist für die Widmung nicht
relevant und wird im Zusammenhang mit
der Bebauungsplanerstellung geklärt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HW - F35,
Hötting West, Gpn. 1002, 1003, 1005 und
3728/2, alle KG Hötting, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F28),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR Mag. Krackl: Ich darf mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration herzlich bedanken, welche neben den Vorbereitungen zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) für die
heutige Sitzung sehr viele Tagesordnungspunkte aufbereiten mussten.
54.

gende Anfrage eingelangt ist, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgt. Sie bringt daraufhin
diese Anfrage zur Kenntnis.

Einbringung einer dringenden Anfrage

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist eine drinGR-Sitzung 15.10.2015

54.1

I-OEF 66/2015
Patscherkofelbahnen, Rechtsgeschäfte in deren Umfeld (RUDI
und FPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage von RUDI und FPÖ:
Per Gemeinderatsbeschluss vom
15.07.2014 kaufte die Landeshauptstadt
Innsbruck die Patscherkofelbahnen zurück.
Seitdem werden mehrere Varianten für den
Weiterbetrieb bzw. die Neuerrichtung einer
Aufstiegshilfe auf den Patscherkofel diskutiert.
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Wurden in der KG 81112 Igls seit
dem 01.01.2010 Grundstücke durch
die Stadt Innsbruck oder eine Gesellschaft, an der die Stadt Innsbruck beteiligt ist - insbesondere die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) -, erworben oder veräußert?
b) Falls ja, um welche Grundstücke
handelte es sich dabei (Grundstücksnummer), welche Flächenausmaße hatten die gegenständlichen Grundstücke, welche
Kauf- bzw. Verkaufspreise wurden
jeweils vereinbart und wer waren
die jeweiligen Vertragspartnerinnen
und Vertragspartner?
c) Wann wurden diese Rechtsgeschäfte jeweils durchgeführt?
2. a) Wurden in der KG 81112 Igls seit
dem 01.01.2010 durch die Stadt
Innsbruck oder eine Gesellschaft,
an der die Stadt Innsbruck beteiligt
ist - insbesondere die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) -,
andere Rechtsgeschäfte durchgeführt, die Liegenschaften betreffen
bzw. betroffen haben (z. B. Baurechts- oder Pachtverträge)?