Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.52
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§3
Benützungsbeschränkungen
Die Straße dient dem allgemeinen Verkehr. Benützungsbeschränkungen gemäß § 4 Abs. 2 Tiroler
Straßengesetz LGBl. Nr. 13/1989 zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, werden
nicht festgelegt.
§4
Aufhebung der Widmung
Die in der Planbeilage 1, Lageplan vom 16.01.2019, Projektnummer 18008, dargestellten, in blauer
Farbe gekennzeichneten, als T1 und T2 bezeichneten Flächen auf den Gst. 757 und 754/1, beide
GB 81134 Vill, werden als Gemeindestraße aufgelassen.
§4
Beilagen
Der in der Planbeilage 1 enthaltene Lageplan vom 16.01.2019, Projektnummer 18008, bildet einen
Bestandteil dieser Verordnung.
§5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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