Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.71
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58.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
58.1
I-OEF 57/2015
Stadt Innsbruck, Subventionsansuchen der Jahre 2010 bis 2015
(GR Mag. Jahn)
Die von GR Mag. Jahn am 09.07.2015 eingebrachte dringende Anfrage wurde in der
Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2015
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer mündlich
beantwortet. Die schriftliche Anfragebeantwortung lautet wie folgt:
Frage 4.: Werden Ansuchen nicht auf die
Tagesordnung zuständiger Gremien gesetzt
bzw. bei direkter Vergabe bis zu € 3.000,-dem zuständigen ressortführenden Stadtsenatsmitglied nicht vorgelegt?
Antwort 4: Nein.
Frage 4. a): Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
Frage 5.: Kommt jeder/jedem Subventionswerber/in eine Antwort zu?
Frage 1.: Wie viele Subventionsansuchen
werden pro Jahr (Aufschlüsselung bitte für
die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014
und 2015 bis jetzt), nach Bereichen aufgeschlüsselt, gestellt? Wie viele davon beantwortet?
Antwort: Ja.
Antwort: Wird nicht beantwortet. Siehe dazu die Stellungnahme der Frau Bürgermeisterin im Protokoll des Gemeinderates vom
16.07.2015 (Punkt 8. und Punkt 49.1).
Frage 6.: Gibt es eine vorgegebene Frist, in
welcher den Subventionswerberinnen und
-werbern geantwortet wird?
Frage 2.: In welchem Zeitrahmen wurden
die Ansuchen (vgl. Frage 1.)
a) auf Beamtinnen- und Beamtenebene behandelt,
b) auf den Tagesordnungen der Ausschüsse aufgenommen bzw.
c) dem zuständigen ressortführenden
Stadtsenatsmitglied vorgelegt?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 1.
Frage 3.: Welche Subventionswerberinnen
und -werber (Personen/Organisationen/
Vereine) haben im Jahr 2014
a) zu welchem Zeitpunkt,
b) in welcher Höhe Ansuchen eingereicht,
c) wann wurden diese behandelt und
entschieden,
d) in welcher Höhe wurde eine Subvention gewährt und
e) wann wurde die Entscheidung den
Subventionswerberinnen und werbern mitgeteilt?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 1.
GR-Sitzung 15.10.2015
Frage 5. a): Wenn nein, warum geschieht
dies nicht?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 5.
Antwort: Nein.
Frage 7.: Nach welchen Kriterien werden
Ansuchen auf die Tagesordnungen der betroffenen Ausschüsse gesetzt bzw. bereits
im Vorfeld als unzulässig abgewiesen?
Antwort: Nach ressortbezogenen fachlichen und den dem finanziellen Rahmen
entsprechenden Kriterien.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt eine Stunde
und 40 Minuten.
Die schriftliche Beantwortung der dringenden Anfrage der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, vom
15.10.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.