Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Protokoll_15.10.2015_gsw.pdf
- S.72
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 587 -
I-OEF 66/2014
Die Stadt Innsbruck hat beispielsweise
Patscherkofelbahnen, Rechtsgeschäfte in deren Umfeld (RUDI
und FPÖ)
-
von """""""""""""" """""""""""""""""""" und """""""""""""
""""""""""""""""""""" aus Grundstück """"""""""""" eine
Teilfläche von 62 m² sowie
GR Federspiel: Frau Bürgermeisterin, laut
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) § 19 beantrage ich die Eröffnung
der Debatte.
-
von """"""""""""" """""""""""""""""""" aus Grundstück
"""""""""""" eine Teilfläche von 26 m², aus
Grundstück """""""""" eine Teilfläche von
16 m² sowie aus Grundstück """"""""""""" eine Teilfläche von 1 m² erworben.
58.2
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe vorher gesagt, dass ich auch dafür wäre. Wenn
13 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte
dafür sind, bin ich die 14. Stimme, denn ich
möchte mein Wort nicht brechen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, RUDI,
5 ÖVP und PIRAT, 12 Stimmen):
Die Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von RUDI
und FPÖ eingebrachte dringende Anfrage
(Seite 535) wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1. a): Grundsätzlich sind alle
Rechtsgeschäfte, Liegenschaften betreffend, Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat oder Stadtsenat und es kann jederzeit, aus den, allen Gemeinderätinnen
und Gemeinderäten zugänglichen Protokollen, jegliche Information entnommen werden, um welche Grundstücke es sich handelt, wer Vertragspartnerin und Vertragspartner ist, zu welchen Konditionen und Bedingungen diese Rechtsgeschäfte durchgeführt wurden etc.
Rechtsgeschäfte von Beteiligungen brauchen generell keine städtischen Beschlüsse
und werden nur im Zuge von Behördenverfahren wie z. B. im Grundverkehr, bekannt.
Dabei unterliegen die Daten der Amtsverschwiegenheit.
Die Stadt Innsbruck und auch die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) haben in den Jahren seit 2010 auch in der
KG Igls Grundstücke erworben und veräußert.
Zu Frage 1. b): Die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) hat beispielsweise
-
gemäß Beschluss des Gemeinderates
vom 29.03.2012 mit Kaufvertrag vom
30.03.2012 das Grundstück """"""""""""" im
Ausmaß von 412 m² an """""""""""""
""""""""""""""""""""""""" und """"""""""""""" """""""""""""""" zu einem
Kaufpreis von """" """""""""""""""""""""""" verkauft.
GR-Sitzung 15.10.2015
Die Übernahme in das öffentliche Gut der
Stadt Innsbruck erfolgte jeweils unentgeltlich.
Im Gegenzug wurde beispielsweise das
Grundstück """""""""" im Ausmaß von 86 m², dabei handelt es sich um eine Restfläche des
öffentlichen Gutes, zu einem Kaufpreis von
""" """""""""""""""" an """""""""""" """""""""""""""""""""""""""""" verkauft.
Die abschließende Recherche und vollzählige Anführung aller Rechtsgeschäfte in den
genannten fast sechs Jahren ist in der verfügbaren kurzen Frist nicht möglich.
Zu Frage 1. c): Die unter Punkt 1. b) beispielhaft angeführten Rechtsgeschäfte wurden im Jahr 2013 Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bzw. 2015 (Stadt
Innsbruck) grundbücherlich durchgeführt.
Zu Frage 2. a): Grundsätzlich sind alle
Rechtsgeschäfte, Liegenschaften betreffend, Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat oder Stadtsenat und es kann jederzeit aus den, allen Gemeinderätinnen
und Gemeinderäten zugänglichen Protokollen, jegliche Information entnommen werden, um welche Grundstücke es sich handelt, wer Vertragspartnerin und Vertragspartner ist, zu welchen Konditionen und Bedingungen diese Rechtsgeschäfte durchgeführt wurden etc.
Daraus ergibt sich für die Jahre ab 2010,
dass auch Rechtsgeschäfte der Stadt Innsbruck und der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) abgeschlossen wurden, die Grundstücke in der KG Igls betreffen.
Zu Frage 2. b): Die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) hat beispielsweise
-
gemäß Beschluss des Stadtsenats vom
03.12.2013 mit der Firma Unterberger
Immobilien GmbH, """""""""""""""""""" """""""""""" und
der Stadt Innsbruck am 08.07.2014 einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlos-