Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.20
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wurde ein gesamthafter Überblick über die
Funktionen und Aufgaben von Tierheimen
im Allgemeinen gegeben.
Des Weiteren wurden vereinsrechtliche Belange des Tierschutzvereins für Tirol 1881
behandelt. Dabei sind die einzelnen Organe
und Kompetenzen sowie deren Zusammensetzung erläutert worden.
Einen Schwerpunkt der Prüfung bildete die
Veranschaulichung der wirtschaftlichen Situation des Tierschutzvereines für Tirol 1881 anhand der Berechnung diverser
finanzwirtschaftlicher Kennzahlen sowie die
Darstellung einzelner Ertrags- und Aufwandspositionen der Jahresabschlüsse 2014 und 2015.
Überdies hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfung Einsicht in die städtischen Zahlungs- bzw. Kapitalflüsse an den
Tierschutzverein für Tirol 1881 der Geschäftsjahre 2000 bis 2016 sowie deren
rechtliche Grundlagen genommen.
Zudem beinhaltet dieser Bericht eine umfassende Darstellung jener Dienststellen,
die gemäß der Geschäftseinteilung der Magistratsordnung mit der Vollziehung, Überwachung und Einhaltung tierschutzrelevanter Vorschriften betraut sind.
Weitere Prüfungsschwerpunkte setzte die
Kontrollabteilung im Zusammenhang mit
dem vom Tierschutzverein für Tirol 1881 betriebenen Tierheim Innsbruck Mentlberg.
Diese waren insbesondere
-
eine Verifizierung der Weiterverrechnung der im besagten Tierheim während der amtlichen Verwahrdauer angefallenen Kosten von behördlich zugewiesenen Tieren an die betreffenden
TierhalterInnen;
-
eine Abbildung spezifischer Fallzahlen
hinsichtlich der Entwicklung des Tierbestandes;
-
die Aufnahmen und Vergaben von Tieren;
-
eine Darlegung der verschiedenen Liegenschaftsverhältnisse die für den Betrieb des Tierheimes genützt werden;
Schließlich wurden noch die stiftungsrechtlichen Belange der vom Tierschutzverein für
Tirol 1881 im Jahre 2014 gegründeten Stiftung - Tierschutz Tirol, Gemeinnützige PriGR-Sitzung 22.06.2017
vatstiftung - dargelegt und die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 analysiert.
In Verbindung mit diesen Prüfungsschwerpunkten wurden von der Kontrollabteilung
mehrere Verbesserungsvorschläge in Form
von Empfehlungen ausgesprochen.
Gesetzlich verantwortlich für den Tierschutz
ist das Land Tirol. Die Stadt Innsbruck
übernimmt die Tierschutzförderung mit einem Leistungsvertag - einer Jahressubvention von € 150.000,--.
Man muss sich bei jenen ehrenamtlichen
MitarbeiterInnen bedanken, die sich für den
Tierschutz engagieren, die sich für den
Tierschutz einsetzen. Die € 150.000,-- sind
gerechtfertigt.
Den Tierschutzverein für Tirol 1881 kann
man ungefähr mit einem mittleren Betrieb
vergleichen. Das heißt, es ist gut, wenn die
vereinsrechtlichen Belange bzw. statutenmäßigen Dinge korrekt und richtig umgesetzt werden. Das heißt, es braucht Protokolle wie bei jedem Verein!
Warum braucht man ein Protokoll? Man
braucht es z. B. auch dafür, um einem
Rechnungsprüfer, einer Rechnungsprüferin
vorzulegen, auf Basis welchen Beschlusses
Ausgaben erfolgten. Solche Protokolle waren teilweise nicht vorhanden, haben gefehlt.
Bei Jahreshauptversammlungen ist es üblich, dass ein Protokoll der gesamten Sitzung erstellt wird, also vom Beginn bis zum
Ende. Ob der oder die dafür Verantwortliche
vor Ende der Sitzung gehen muss oder
nicht, das ist nicht relevant. Ein Protokoll
der Jahreshauptversammlung muss einen
Anfang und ein Ende haben.
Für die Jahre 2015 und 2016 fehlte der
Wirtschaftsplan. Ich bin bei vielen Jahreshauptversammlungen auch kleinerer Vereine. Die haben vielleicht ein Budget von
€ 10.000,--. All diese Vereine legen entweder einen Finanz- oder Wirtschaftsplan vor.
Das ist doch normal!
Dann braucht es natürlich auch eine Geschäftsordnung. Ich habe 20 Jahre einen
Verein geführt. In der Geschäftsordnung
steht, was jede/r zu tun hat, welche Aufgaben jede/r übernehmen muss und wer durch
wen zu vertreten ist. Und da ist natürlich
auch genau festgehalten, wie eine Sitzungs-