Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.21
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führung auszusehen hat. Es ist geregelt,
dass beim Fehlen des Obmanns/der Obfrau
dessen/deren StellvertreterIn die Sitzung
führt - nicht der Kassier!
Das alles ist auch in den Statuten des Tierschutzvereines für Tirol 1881 vorhanden, es
steht alles genau drin. Da brauche ich gar
nichts mehr dazu zu sagen. Für mich ist es
wichtig, dass die vereinsrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die Statuten
nicht übergangen werden.
Ich komme nun zum "Tierschutz-Kurier". Er
ist gut gemacht, aber wenn man heute
22.500 solcher Zeitungen druckt und versendet, dann aber nur 6.000 LeserInnen
den Beitrag einbezahlen, dann frage ich:
Wo sind die Beitäge der anderen 15.000
LeserInnen?
Herzugehen und zu sagen, man deckt diesen Fehlbetrag mit Spenden ab, das geht
nicht! Man kann die Spenden nicht eins zu
eins dem "Tierschutz-Kurier" zurechnen. Es
ist so, dass man einfach sagt, 22.500 Zeitungen werden ausgesendet, Beiträge
kommen von 6.011 LeserInnen, die ihren
Mitgliedsbeitrag damit bezahlen - entweder
€ 10,-- oder € 5,--. Und wo bleibt der Rest?
Ich nehme das Beispiel meiner Frau und
meiner Tochter: Sie hatten gespendet,
sonst aber nichts mit dem Tierschutzverein
für Tirol 1881 zu tun. Am Dienstag lag zum
ersten Mal in meinem Postfach ein "Tierschutz-Kurier"! Ich habe mich gewundert,
weil ich den bisher noch nie bekommen habe! Für mich ist das nicht wirtschaftlich.
Nun komme ich zum Kauf- und Baurechtsvertrag zwischen Tierschutzverein für Tirol
1881 und Landeskulturfonds. Als es dem
Tierschutzverein für Tirol 1881 finanziell
nicht so gut ging, hat der Landeskulturfonds
die Liegenschaften um € 360.000,-- gekauft,
mit der Auflage, wenn ich zitieren darf: "Der
Tierschutzverein für Tirol 1881 verpflichtet
sich, das Wiederkaufsrecht geltend zu machen, sobald er wirtschaftlich - beispielsweise durch Erbschaften, Vermächtnisse oder
Zuwendungen anderer Art - dazu in der Lage ist, ohne sich dadurch neuerlich verschulden zu müssen."
Der Tierschutzverein für Tirol 1881 verpflichtete sich auch, auf Verlangen des
Landeskulturfonds, die Vermögensverhält-
GR-Sitzung 22.06.2017
nisse zur Überprüfung der Rückkauffähigkeit offen zu legen.
Im Jahr 2014 kam es zu einer großen Erbschaft. Laut Textziffer 352 verpflichtet sich
der Vorstand mittels Beschluss, dass von
dieser Erbschaft € 1 Mio. in die neu zu errichtende Tierschutz Tirol - Gemeinnützige
Privatstiftung fließen, um € 400.000,-- die
Grundstücke zurückgekauft werden und
€ 400.000,-- dem Tierschutzverein für Tirol
1881 zugeführt werden. Dazu gab es einen
einstimmigen Beschluss des Vereinsvorstandes, nur wurde dieser nicht umgesetzt.
Von dieser Privatstiftung wurde dem Verein
dann zur Abdeckung eines Kredits
€ 100.000,-- zur Verfügung gestellt. Dafür
wurden höhere Zinsen verlangt als die
marktüblichen von einer Bank. Das muss
man auch erst verstehen.
Zur Stiftung: Als der Erblasser verstarb, hat
er ein handschriftliches Testament über
zwei Seiten hinterlassen. Darin ist festgehalten, dass er sein Vermögen dem Tierschutzverein für Tirol 1881 vermacht. Erst
anschließend ist diese Privatstiftung gegründet worden. Da war dann keine Rede
mehr von einem Rückkauf oder dem Verein.
Nach meiner Meinung ist es so, dass der
Tierschutzverein für Tirol 1881 oder andere
Vereine, die sich mit Tierschutz beschäftigen, gemeinnützig sind. Das heißt, man
kann die Stiftung groß genug gestalten,
muss die Gelder - wenn die Stiftung einmal
aufgelöst werden sollte - zweckbinden, also
das Kapital wieder dem Tierschutzverein für
Tirol 1881 oder Vereinen, die sich mit Tierschutz beschäftigen, zufließen lassen.
Im Großen und Ganzen war ich eigentlich
überrascht, dass das der erste Bericht ist,
den ich gelesen habe, bei dem ich am Ende
feststellen musste, dass die Prüfungszusammenarbeit mit der Kontrollabteilung
nicht gerade hervorragend war.
Die Kontrollabteilung hat Unterlagen teilweise nicht oder später bekommen. Es gab andere Zuständigkeiten etc. Ich muss sagen,
ich war eigentlich sehr überrascht.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
der Kontrollabteilung zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat vorgelegt.
GRin Eberl: Ich möchte kurz darauf eingehen, was GR Hitzl gesagt hat. Im Jahr 2014,