Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.44
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25.9
GfGR/82/2017
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB),
Linie 6, vollumfängliche
Aufrechterhaltung des Betriebs
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Die im Jahr 1900 errichtete
Mittelgebirgsbahn ist nicht nur von Bedeutung als Ausflugsbahn von Innsbruck zum
Mittelgebirge, sie ist auch ein wichtiger
Baustein im Netz des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV).
Derzeit wird das Potenzial der Linie 6 nicht
ausgeschöpft. Die Konsequenz daraus kann
allerdings nicht sein, die Linie weiter auszudünnen bzw. auf schleichendem Weg einzustellen. Vielmehr geht es darum, die gut
ausgebaute, landschaftlich attraktive Strecke sowie die umweltfreundliche Transportkapazität als Chance für die Zukunft zu begreifen und "mehr" daraus zu machen.
Insbesondere ist in diesem Zusammenhang
eine Anbindung der Linie 6 an die Innenstadt (Terminal Innrain, Hauptbahnhof) erforderlich.
Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die geplanten Änderungen hinsichtlich
der Taktung sowie der Betriebszeiten
der Mittelgebirgsbahn/Linie 6 werden
zurückgezogen. Die Mittelgebirgsbahn/Linie 6 wird in jenem Umfang weiterbetrieben, wie dies bis ins Jahr 2016
der Fall war.
2.
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
unter Einbeziehung der einschlägigen
Dienststellen des Stadtmagistrats, der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), des Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer, Sonnenplateau Mieming &
Tirol Mitte (TVB) sowie gegebenenfalls
externer Experten ein Konzept zur Attraktivierung und Aufwertung der Mittelgebirgsbahn/Linie 6 in Auftrag zu
geben.
Federspiel, Dengg, Gregoire, Kunst und
Mag. Dr. Überbacher, alle eigenhändig
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben also für unsere Arbeitsgruppe schon fünf MitGR-Sitzung 22.06.2017
glieder. Das freut mich besonders, weil es
sehr kreativ werden wird. Entgeltlich bekommen die Gemeinderäte nichts. Das wäre auch dein sechstes Gehalt, Rudi, und
das wollen wir doch nicht.
25.10 GfGR/83/2017
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verunreinigung der Plätze und
Straßen, Erlassung einer
ortspolizeilichen Verordnung
(Bgm.-Stellv. Kaufmann)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Sauberkeit ist ein
großes Bedürfnis der Bevölkerung und trägt
zu einem positiven Stadtbild erheblich bei.
Innsbruck hat in den vergangenen Jahren
enorme Investitionen für die Attraktivierung
der Stadt vorgenommen. Die ständige Verschmutzung durch Kaugummis, Hundekot,
Zigarettenstummel und Abfall jeglicher Art
ist zu einer großen Belastung geworden,
wie in zahlreichen Vorsprachen von BürgerInnen, aber auch im Rahmen der Stadtteiltage immer wieder bestätigt wurde.
Die Einführung einer entsprechenden Verordnung soll vor allem zur Aufklärung und
Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung
dienen, um auf die Problematik unachtsam
weggeworfener Gegenstände hinzuweisen.
Die Stadtgemeinde Wien und die Stadt
Graz haben diesbezüglich schon länger Erfahrung und erst kürzlich neue Maßnahmen
ergriffen. Die Einhebung von Strafgeldern
soll dabei als letzte Konsequenz zur Durchsetzung der Verordnung ermöglicht werden,
im Vordergrund stehen jedoch die Prävention sowie die Sauberkeit der Stadt Innsbruck.
Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag: