Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.7

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut § 25
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat die
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2012 (10. Sitzung)

Anträgen - geht es um die Schaffung von
zusätzlichen Räumen für das "Haus der
Musik". Es sollen der Veranstaltungssaal
und das Stadtcafe als Räumlichkeit zur Verfügung stehen. Die Flächenzusammenstellung hat Ing. Dr. LL.M., MBA Danler, Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
schon vorgenommen. Diese ist auch sehr
interessant für den Gemeinderat. Die Kubatur an diesem Platz wird massiv ausgebaut
und daher stellt sich die Frage, wie weit
zusätzliche Funktionen an diesem Standort
untergebracht werden können. Er wird auch
über die Kostensituation berichten.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
vom 11.10.2012 (10. Sitzung) wurde allen
Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt.

Beschluss (einstimmig):

Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand oder Ergänzungen?

Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:

Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
3.

Die Tagesordnung wird genehmigt.

Zu Punkt 8., Anträge des Kulturausschusses:
b)

Park vor der Johanneskirche am Innrain, Benennung nach Diana ObexerBudisavljevic

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich habe es mit den Klubobleuten bereits
besprochen. Zur Information für die Gemeinderäte gebe ich bekannt, dass zum
Tagesordnungspunkt 7., Energiebericht für
das Jahr 2011, Ing. Dr. LL.M., MBA Danler,
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) einen Bericht präsentiert.
Über die städtischen Gebäude gibt es auch
Unterlagen. Im Anschluss ist vorgesehen,
dass wir den Tagesordnungspunkt 43. Behandlung von eingebrachten Anträgen mit dem Unterpunkt 43.20 - Kriterienkatalog
zur Umsetzung des Bestbieterprinzips -,
vorziehen. Mag. Zauchner von der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird im
Rahmen seiner Präsentation auch die Hintergründe dazu erläutern. Im kleinen Rahmen wurde die Präsentation bereits abgehalten.
Unter den Tagesordnungspunkten 43.10.
und 43.16. - Behandlung von eingebrachten
GR-Sitzung 21.2.2013

Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte hinsichtlich der Konditionen in die
nicht öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 4., Anträge des Stadtsenates:
a)

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf einer
Teilfläche von 57 m2 aus Grundstück
1370 und einer Teilfläche von 88 m2
aus Grundstück 1369/2, beide vorgetragen in EZ 941, Grundbuch Arzl, von
Wach Luis und Büsel Anna für die Errichtung der Gerhild-Diesner-Straße Konditionen

b)

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des
Grundstückes 1666/1 und des Grundstückes 1666/2, beide KG Amras, im
Gesamtausmaß von 5.019 m2, Abschluss eines Pachtvertrages mit der
Schrebergartengemeinschaft Wiesengasse - Konditionen

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
INN PIRAT; 9 Stimmen)