Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.45

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- 38 -

Innsbruck in den Strukturplan Pflege hinein
verhandeln.

besteht, nur muss man auch wissen, wie
dieser bedeckt wird.

GR Mayer: Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc hat bereits ausgeführt, dass
dies eine Stellschraube ist, die gedreht wird.
Ich finde die Schraube sollte viel, viel größer
sein. Der Ansatz geht in die richtige Richtung, das soll man nicht falsch verstehen,
aber es muss viel mehr unternommen werden.

In der Begründung steht, dass die Gerichtsgebühren eingezogen werden. Ein wenig
Kontenmanagement könnte man sich bei einem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck in Höhe von € 500 Mio.
schon erwarten. Der springende Punkt ist
aber, dass die Bedeckung einfach fehlt, und
ich ersuche um eine entsprechende Verbesserung. Das wäre meine Anregung zu diesem konkreten Punkt. Wenn mir so eine Zusage gemacht werden kann, dann ist die
Sache in Ordnung.

Das Thema Pflege wird der herausforderndste Bereich in der Zukunft sein und
uns hier im Gemeinderat alle einmal betreffen. Ich habe selber fast 10 Jahren meinen
Vater gepflegt und hätte mir gewünscht,
dass es damals so ein Projekt in Axams gegeben hätte. Das sehe ich sehr positiv.

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Dieser
Wunsch ist beim Herrn Bürgermeister angekommen. (Siehe Beilage)

Wir müssen für die Pflege viel mehr machen. Vom Applaus wird niemand satt. Wir
werden daher auch nicht mehr Pflegekräfte
bekommen. Der Weg deutet zumindest in
die richtige Richtung.

Der Antrag des Stadtsenates vom
12.01.2022 gemäß Verfügung nach § 33
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (Seite 38) wird nachträglich
zur Kenntnis genommen.

Der Antrag des Stadtsenates vom
12.01.2022 gemäß Verfügung nach § 33
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (Seite 36) wird nachträglich
zur Kenntnis genommen.
15.

IV 18021/2021

Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. IV, Rechnungswesen - Buchhaltung, Aufrechterhaltung der
Buchungsfähigkeit (Verfügung gemäß § 33 IStR 1975)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022 gemäß Verfügung
nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (nachträgliche
Kenntnisnahme):
Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
und zum ordnungsgemäßen Abschließen
der Bankkonten wird für die Mag.-Abt. IV,
Rechnungswesen, ein Nachtragskredit in
Höhe von € 18.500,-- genehmigt.
GR Mag. Stoll: Ich möchte zur Geschäftsordnung etwas sagen, da ich der Meinung
bin, dass der Antrag nicht rechtskonform ist.
Wenn ich mich richtig erinnere, müssen Anträge eine Bedeckung aufweisen. Es ist
zwar angeführt, dass ein Nachtragskredit

GR-Sitzung 26.01.2022

Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
12:00 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 12:10 Uhr wieder fort.
16.

IV 16507/2021
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 2 - Mariahilf-HöttingSt. Nikolaus nach dem Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Fassadensanierung
am Gebäude
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von € 980,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200-Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.