Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf
- S.98
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Wie aus den Abbildungen ersichtlich ist, haben die durchschnittliche
Vermittlungs- und Aufenthaltsdauer bei den Hunden und Katzen erfreulicherweise abgenommen. Bei den Reptilien ist dies leider nicht der
Fall.
Zur Verweildauer eines Tieres merkt die Kontrollabteilung an, dass
nach Aufnahme durch den TfT dessen Wesen analysiert wird sowie im
Anschluss daran das Training und die Resozialisierung des Tieres beginnt.
Die Übergabe eines Tieres erfolgt jedenfalls im Ermessen der hierfür
zuständigen Mitarbeiter des TfT und ist im Rahmen eines ÜbergabeÜbernahmeaktes eine vom Übernehmer zu leistende Schutzgebühr
vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Übergabe eines bestimmten
Tieres besteht nicht.
9 Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung
Gründungsabsicht
Die Absicht zur Errichtung der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung bestand schon seit mehreren Jahren beim Tierschutzverein für
Tirol 1881. Im Rahmen einer Evaluierung der Verwaltung und des Einsatzes der dem Tierschutzverein aus Verlassenschaften zugeführten
Mittel wurde als geeignete Alternative für eine möglichst effiziente Mittelverwendung unter dem Aspekt des Tierschutzgedankens, die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung entwickelt.
9.1 Historie und Stiftungszweck
Gründungsakt der
Privatstiftung
Die mit der Stiftungsurkunde vom 15.12.2014 errichtete Privatstiftung
nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) auf unbestimmte Zeit firmiert
unter dem Namen Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung und
wurde im Firmenbuch unter der laufenden Nummer FN 426950 v am
23.12.2014 eingetragen. Sitz der Privatstiftung ist Innsbruck, Völser
Straße 55.
Der Tierschutzverein für Tirol 1881 hat gemäß den Vorschriften des
Privatstiftungsgesetzes mit obiger Stiftungsurkunde dem Tierschutz
Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung zur Gründung das erforderliche
Barkapital in Höhe von € 70,0 Tsd. gewidmet.
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Zl. KA-14246/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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