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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08-Protokoll_22.06.2017.pdf

- S.99

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Mit einem weiteren Notariatsakt vom 15.12.2014 im Wege einer Nachstiftungserklärung und einem Schenkungsvertrag wurde der Privatstiftung ein weiterer Bargeldbetrag in Höhe von € 930,0 Tsd. zugewendet
und im Firmenbuch am 23.12.2014 eingetragen.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass diese Finanzmittel
weitgehend aus einer einzelnen Verlassenschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge dem Tierschutzverein für Tirol 1881 übertragen wurden.
Stiftungszweck

Im Zuge ihrer Einschau in die Stiftungsurkunde der Tierschutz Tirol –
Gemeinnützige Privatstiftung und in die Statuten des Tierschutzvereines für Tirol 1881 konstatierte die Kontrollabteilung, dass sowohl der
Stiftungszweck als auch der Vereinszweck mit Ausnahme des Zieles –
Unterstützung und Förderung von Projekten, die sich mit dem Tierschutz befassen – gleichlautend sind.

Mittelaufbringung

Der Stiftungszweck soll sowohl mit ideellen als auch mit materiellen
Mitteln erreicht und umgesetzt werden. Die materiellen Mittel beinhalten u.a. Zuwendungen des Stifters oder Dritter, Spenden und sonstige
Zuwendungen, Subventionen und Förderungen, Kostenbeiträge im
Rahmen von Tierpatenschaften sowie der Abgabe oder Übernahme
von Tieren, Werbeeinnahmen und Sponsorengelder, Einnahmen aus
Publikationen sowie Erträge aus der Vermögensverwaltung, beispielsweise Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Beteiligungen,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
9.2 Organe der Stiftung

Stiftungsorgane

Der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und der Beirat bilden die
Organe der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung.
9.2.1 Stiftungsvorstand

Bestellung und
Zusammensetzung des
Stiftungsvorstandes

Der derzeitige Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, und zwar
dem Vorsitzenden, dem Vorsitzenden-Stellvertreter und einem weiteren Mitglied. Der Stiftungsvorstand wird gemäß § 6 der Stiftungsurkunde durch einen Beschluss des Stifters, somit durch einen Entscheid
des jeweiligen Vorstandes des Tierschutzvereines für Tirol 1881, bestellt. Die Funktionsperiode der Mitglieder des Stiftungsvorstandes
dauert jeweils vier Jahre, eine mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig. Die Stiftung wird gemäß Stiftungsurkunde jeweils durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes gemeinsam vertreten.

Bestellung des ersten
Stiftungsvorstandes

Mit Notariatsakt sowie Stiftungsurkunde vom 15.12.2014 wurde der
erste Stiftungsvorstand der Tierschutz Tirol – Gemeinnützige Privatstiftung bestellt und bestand damals aus vier Mitgliedern, die auch gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes des Tierschutzvereines für Tirol waren, mit Ausnahme des Kassier-StV.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass in der seinerzeitigen Vorstandssitzung des Tierschutzvereines für Tirol 1881 vom 13.05.2015
vom aktuellen Obmann und Kassier des TfT der Vorschlag unterbreitet
wurde, eine weitgehende Personenidentität der Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Vorstandes des TfT anzustreben.

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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