Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf
- S.15
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meinderates abzuhalten, damit allen Wohnungssuchenden Innsbrucks vor Augen geführt wird, wer auf ihrer Seite ist und wer sie
knallhart im Regen stehen lässt.
schlichtweg wirklich beschämend. Die Umsetzung des TROG 2016 ist weder Kommunismus noch hat sie irgendetwas mit Enteignung zu tun.
Wirklich knallhart! Das meine ich ernst! Ich
werde danach ebenfalls noch auf das
TROG 2016 eingehen, GR Mag. Anzengruber, Bsc, denn jetzt spricht man sich nicht
für leistbares Wohnen aus, sondern macht
Lobbyarbeit rein für die Interessen der
GroßgrundbesitzerInnen und BauherrInnen.
(Unruhe im Saal)
Es geht im Gesetz erstens um Grundflächen von mehr als 2.000 m2, was garantiert,
dass es nicht den/die HäuslbauerIn betrifft weil hier der Eindruck erweckt wurde. Zweitens geht es um Grundstücke, die vor mehr
als 15 Jahren von der Gemeinschaft, also
von allen, von mir, von uns, als Bauland gewidmet worden sind.
Es ist nichts Anderes! Gleichzeitig muss ich
aber sagen, dass wir uns als ALI gegen
eine Volksabstimmung entschieden haben.
Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund.
Über ein Gesetz bzw. den Vollzug eines bestehenden Gesetzes habe ich nicht zu diskutieren.
Deren BesitzerInnen haben sich in den letzten mindestens 15 Jahren über satten Wertzuwachs freuen können. Dass jetzt die gleiche Gemeinschaft, wir alle, diese GrundbesitzerInnen daran erinnern, dass Grundbesitz auch verpflichtet, das ist nicht anstößig.
Das ist sozial und fair.
Im Klartext bedeutet das - weil Du, GR
Mag. Anzengruber, Bsc, einen Teil des Paragrafen des TROG 2016 zitiert hast -, dass
ich den anderen Teil auch noch mit hineinnehme möchte und den § 31 Abs. 3 zitieren
darf:
Anstößig wäre genau das Gegenteil! Anstößig wäre, wenn Bauland - wie es in diesen
Fällen ist - über Jahrzehnte auf Kosten sozial schwacher Wohnungssuchender gehortet und als Anlageobjekt missbraucht wird.
Das ist anstößig, nicht das, dass jetzt die
Gemeinschaft sagt, wir haben es gewidmet,
ihr hattet einen Mehrwert und jetzt baut gefälligst, denn wir brauchen es!
(3) Sofern Grundflächen im Sinn des Abs.
2 nicht oder nicht in ausreichendem
Ausmaß zur Verfügung stehen, sind
unbebaute Grundflächen, die im Eigentum anderer Personen oder Rechtsträger stehen, heranzuziehen [...] Vorrangig sind solche Grundflächen heranzuziehen, deren erstmalige Widmung als
Bauland mindestens 15 Jahre zurückliegt.
Die Sache ist somit wirklich ganz einfach.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat für das ÖROKO 2.0
die Vorbehaltsflächen für geförderten
Wohnbau zu beschließen. Wer die Umsetzung verweigert stellt sich gegen und über
das geltende Recht! Ein Recht, das ist in
diesem Fall den sozial Schwachen in unserer Gemeinschaft sowie ihren Familien das
Anrecht auf leistbares Wohnen garantiert.
Über das TROG 2016 gibt es genauso wenig zu diskutieren wie über ein Tempolimit
von 50 km/h Innerorts. Es ist einfach zu vollziehen! Abgesehen davon, GR Kurz von der
FPÖ, sind die Legitimationsargumente von
dieser Rechtsbeugung - aus meiner Sicht der letzten Wochen und auch heute wieder,
Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018
Wenn jemand eine Wiese hat oder ein
Hochbeet - weil Sie, GR Mag. Anzengruber,
Bsc davon gesprochen haben - dann machen wir eben wieder eine Wiese daraus,
das ist auch kein Problem. (Unruhe im Saal)
Es geht nicht um Kommunismus, sondern
um bestehendes Recht, das angewendet
werden muss!
Wir müssen einfach mit offenen Augen
durch unsere Stadt gehen - wenn man vom
Parteibüro nicht herauskommt, dann geht
das auch über Google-Maps - und sich anschauen, wieviel freie Flächen wir für den
sozialen Wohnbau haben.
Als Ziffer für die EinwohnerInnenzahl
nehme ich nicht die Wunschvorstellung der
FPÖ, sondern die Prognosen für die Zukunft. Das ist die Basis von der wir ausgehen müssen, deshalb brauchen wir das und
haben es nicht. Also muss das Gesetz angewendet werden.
Da brauchen wir nicht dem Bürgermeister
Populismus vorzuwerfen - und selbst dann
den ärgsten Populismus bringen -, sondern