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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.40

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- 520 -

die Verantwortung dafür übernehmen. Das
müssen wir immer und das ist auch richtig
so. Ich sage Euch eines, wir müssen in
Wahrheit in Zukunft mehr Verantwortung
übernehmen.

zu entwickeln. Ich sage einmal so, in der
Roßau-Süd liegt das größte Wirtschaftspotenzial dieser Stadt. Sie wissen, dass Sie in
dieser Periode die Schritte setzen müssen,
damit wir in Zukunft da hinkommen.

Der Baupreis galoppiert in eine Richtung,
die untragbar ist. Aber warum? Was ist
denn die Standardaussage eines/einer BauträgerIn? Das hole ich mir beim Wettbewerb
schon wieder herein!

Drei der EigentümerInnen, die Sie jetzt als
KapitalistInnen, HorterInnen etc. bezeichnet
haben, werden für Sie essentiell sein, damit
Sie dort überhaupt ein Zusammenlegungsverfahren einleiten können. Ja, es wäre Ihre
Aufgabe gewesen, mit diesen EigentümerInnen vorher zu sprechen. Es wäre Ihre
Aufgabe gewesen, wenn Sie es denn schon
so groß inszenieren, mit ihnen zumindest
das Gespräch zu suchen.

Wir haben bei diversen Großprojekten gesehen, wie das geht. Wir werden in Zukunft
als Stadt Innsbruck wieder den Mut haben
müssen, für Mindest- und Höchstdichten
klare Regeln vorzugeben. Wir werden auch
wieder den Mut haben müssen, selbst zu
sagen, was das Maximum ist und das nicht
nur einer Jury überlassen.
Wir werden in der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
wieder Klötzchen aufstellen müssen, denn,
wenn wir nicht klaren Regeln vorgeben,
werden sich die BauträgerInnen immer
mehr spielen.
Der Wettbewerb hat in der Stadt Innsbruck
großartige Arbeit geleistet. Das soll er auch
weiterhin tun. Architektonische Gestaltung
oder städtebauliche Situierung sind Dinge,
die über einen Wettbewerb festlegt werden
können.
Aber die Frage der Dichte müssen schon
wir beantworten. Wir müssen dorthin kommen, dass alle, die bauen wollen, sich über
die Erfüllung der Auflage klar sind. Damit
können wir den Baupreis senken und deshalb ist das Commitment in der Frage der
Änderung des Bebauungsplans für Nachverdichtung so entscheidend.

Ich habe das gemacht, sobald ich in der
letzten Periode rechtlich die Möglichkeit
dazu gesehen hatte. Das war dann natürlich
nicht mehr so lustig! Uns war allen schnell
klar, dass wir das nicht wollen.
Ich bleibe dabei, das ist nicht nur inhaltlich,
rechtlich eine suboptimale Lösung, sondern
es funktioniert einfach nicht! Bitte konzentriert Euch doch auf Dinge, bei denen
wir eine Chance haben, dass wir dafür auch
etwas bekommen.
Das Thema ist mit mehr Fragezeichen als
mit Antworten verbunden. Das sollte man
auch im Hinterkopf behalten. Wir führen hier
nicht nur politische Debatten, sondern, gerade im Fall des ÖROKO 2.0 sind wir eine
verordnungsgebende Kraft und damit in der
Verantwortung, die Stadt Innsbruck auch als
Gebietskörperschaft vor drohendem Schaden zu schützen. (Beifall)
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.

In diese Richtung müssen wir arbeiten! Wir
haben mit dem nachträglichen Eingriff in die
Widmungsbestände massive rechtliche
Probleme. Die haben wir nicht deshalb, weil
das jemand von uns gesagt hat, sondern
deshalb, weil Höchstgerichte so geurteilt haben.

Bgm. Willi: Ich möchte auf einige Vorwürfe
eingehen. GR Appler, mit einem tue ich
mich schwer und zwar mit der These "Es
funktioniert nicht." Wir haben es doch noch
gar nicht probiert! (Beifall)

Ich komme zu einem weiteren Ansatz, über
den ich schon einmal geschrieben habe:
Raumordnung macht man nicht mit der
Brechstange! Bgm. Willi, Sie sind jetzt Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck.
Sie sind für die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, zuständig.
Sie haben große Gebiete, auch in Zukunft

Als ich die politische Verantwortung für die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, übernommen und die
1. Auflage des ÖROKO 2.0 mit den Vorbehaltsflächen vorfand, bin ich zum Land Tirol,
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht,
gegangen und habe Dr. Hollmann um Auskunft gebeten.

Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018