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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 08-Protokoll-Sonder-17.09.2018.pdf

- S.41

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Aus seiner Sicht ist das Gesetz klar und
sieht diesen Prozess vor. Sollten wir das
ÖROKO 2.0 ohne Vorbehaltsflächen vorlegen, würde es an die Stadt Innsbruck zurückgeschickt und nachgefragt werden, warum wir dieses Instrument nicht anwenden.
Das war seine Aussage, die ich mit seiner
Genehmigung hier zitieren darf. Das heißt
also, das Land Tirol sieht als Gesetzgeber
vor, dass wir Vorbehaltsflächen ausweisen.
GR Appler, ich weiß, dass Sie sich mit
Raumordnung sehr intensiv auseinandergesetzt haben. Bei aller Kompetenz, die Sie in
diesen Fragen haben, heute zu behaupten,
es funktioniert nicht, ist kühn und das finde
ich nicht richtig! (Beifall)
Im Zuge der gesamten Beratungen über
den Sommer zum ÖROKO 2.0 hatten wir einen Punkt erreicht, an dem die Frage der
Vorbehaltsflächen wieder aufgepoppt ist.
Bei unserer Klausur in Bad Hering hat es
geheißen, wir entscheiden das im September 2018. (Unruhe im Saal)
Mir wurde das mitgeteilt, da ich die Klausur
einen halben Tag früher verlassen musste.
Vereinbart war, diesen Punkt in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte im September 2018
zu entschieden.
Dann kam plötzlich die Meldung von Dir,
GR Mag. Krackl, dass Du das sofort in der
nächsten Sitzung entscheiden möchtest.
Das war Deine Entscheidung als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte und ist zu akzeptieren. Du hast es auf die Tagesordnung gesetzt und dann wurde entschieden.
Das war aber entgegen dem, was vorher
ausgemacht wurde. Da war für mich klar, ...
(Unruhe im Saal)
Mir wurde gesagt, dass es anders vereinbart war. (Unruhe im Saal)
Wie auch immer, es sind zwei Fraktionen,
die bei der 1. Auflage des ÖROKO 2.0 noch
für die Vorbehaltsflächen stimmten und
dann nicht mehr! Ich habe in einer sehr leidenschaftlichen Rede in der damaligen Sitzung gesagt, dass ich an diesem Thema
dranbleiben werde! Und ich werde dafür
kämpfen, dass wir alle Instrumente einsetzen, um zu leistbarem Wohnraum zu kom-

Sonder-GR-Sitzung 17.09.2018

men. Da sind für mich die Vorbehaltsflächen, gerade weil sie landesgesetzlich aufgetragen sind, ein Teil davon.
Jetzt komme ich auf einige Dinge, die ich
einfach richtigstellen muss. GRin Mag.a Seidl
hat gesagt, das Thema Wohnen kann man
in der Stadt Innsbruck nicht alleine lösen,
man muss das mit den Umlandgemeinden
koordinieren. Ich habe mich schon einmal
mit den BürgermeisterInnen der Nachbargemeinden getroffen - eine zweiten Sitzung
folgt in wenigen Tagen -, weil ich mit ihnen
ein gutes Verhältnis haben möchte.
Ihr Vorwurf ist Folgender: Jene Leute, die
sich in der Stadt Innsbruck keine Wohnung
mehr leisten können, gehen in die Umlandgemeinden, um dort zu wohnen. Für sie soll
dann gebaut werden, denn sie pendeln
nach Innsbruck aus und für ihre Kinder benötigen sie die Kindergarten-, Volksschulund andere Betreuungsplätze am neuen
Wohnort. Die Körperschaftssteuer kassiert
aber die Stadt Innsbruck. Das ist der Vorwurf der Umlandgemeinden.
Das heißt, wenn wir da zu einer konstruktiven Lösung kommen wollen, brauchen wir
eine Zusammenschau aller. Wenn wir wollen, dass unsere Leute dort wohnen können
bzw. sollen, dann müssen wir den Gemeinden helfen, damit sie die Infrastruktur, die
sie dafür brauchen, finanzieren können.
Ein Beispiel ist Axams, das pro Jahr Kommunalsteuereinnahmen in Höhe von
€ 370.000,-- hat. Damit kommt man nicht
weit! Dabei ist Axams eine sehr große Gemeinde und wächst relativ schnell, da jene,
die sich in der Stadt Innsbruck Wohnraum
nicht mehr leisten können, es in Axams versuchen.
Es ist also schnell hingesagt, dass die Umlandgemeinden der Stadt Innsbruck helfen
sollen. Die sehen uns - rein von der finanziellen Seite - als eine Belastung, weil sie die
gesamte kommunale Infrastruktur entsprechend erweitern müssen, wenn InnsbruckerInnen in die Umlandgemeinden abwandern. Ich kann das nachvollziehen. Da haben die BürgermeisterInnen der entsprechenden Gemeinden nicht Unrecht.
Ich komme nun zu etwas Erfreulichem. Es
gibt einen Bauern im Amras, der ein ziemlich großes Feld zu den Konditionen der
Raumordnung zur Verfügung stellen will.