Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.38

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hingewiesen. Dadurch hat man sich auch
sehr lange vorbereiten können und die
entsprechende Argumentation in dieser
Richtung finden können.
Dass jetzt das Alkoholverbot der Weisheit
letzter Schluss ist, glaube ich auch nicht.
Da stimme ich GR Haager zu, der sagt,
dass man im Endeffekt strengere gesetzliche Maßnahmen braucht, damit die Polizei
vieles entsprechend umsetzen und der
Kriminalität Herr werden kann.
Heute wurde kurz vom Bermuda-Dreieck
gesprochen. Ich glaube auch, wenn wir
dort jetzt ein Alkoholverbot erlassen, dass
die Kriminellen und Alkoholiker wohl nicht
wie in einem anderen Bermuda-Dreieck
verschwinden, sondern bleiben werden.
Es wird ein Verdrängungsprozess
stattfinden und man muss sich anschauen,
wie sich das in weiterer Folge auswirkt.
Tatsache ist, dass es Missstände gibt. Das
ist bereits ausgeführt worden und es hat
ein umfassendes Ermittlungsverfahren
gegeben. Es ist ja nicht so, dass man das
jetzt herbeiredet, sondern im Endeffekt
wurde ja entsprechend recherchiert.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat es
bereits entsprechend ausgeführt, denn es
werden der Hauptbahnhof Innsbruck und
andere Sachen zweckentfremdet. Dieser
Tatsache kann man sich nicht verschließen. Ich hätte auch kein Problem mit einer
Ausweitung des Alkoholverbotes, wenn
man den Landhausplatz oder größere
Flächen noch einbezieht.
Nur ist es ein Schritt und man muss sich
anschauen, wie sich diese Maßnahme
auswirkt. Vielleicht haben wir in ein oder
zwei Jahren andere Gesetzmäßigkeiten
bzw. vielleicht kann man die Szene anders
zerschlagen. Deswegen warnen wir sehr
wohl vor amerikanischen Verhältnissen,
damit wir kein Alkoholverbot über die
ganze Stadt oder die Innenstadt haben.
Das möchte ich absolut nicht haben.
Man hat jetzt dort eine Baustelle, der man
Herr werden muss. Das Alkoholverbot ist
ein Schritt in die richtige Richtung. aber wir
wollen kein generelles Verbot für alle
Zeiten. Deshalb möchten wir auch darauf
hinweisen und einen Abänderungsantrag
zu § 3 einbringen:

GR-Sitzung 30.9.2008

Diese Verordnung tritt mit dem der
Kundmachung folgenden Tag in Kraft und
gilt vorerst befristet für ein Jahr.
Mag. Kogler und Psaier, beide e. h.
Diese Regelung soll vorerst nur für ein
Jahr gelten so wie bei den Schutzzonen.
Danach soll evaluiert werden, ob es das
Verbot weiterhin braucht oder nicht.
Die gleiche Situation gibt es auch in der
Stadt Freiburg. Dort ist das Verbot zuerst
nur temporär und dann auf weitere zwei
Jahre gekommen. Das Verbot ist für uns
der Schritt in die richtige Richtung aber vor
allem vorab mit Befristung.
GR Kunst: Im Zuge des Wahlkampfes, wo
ich sechs Wochen unzählige Bürgerstände
besuchte, habe ich hauptsächlich mit
vielen Innsbruckerinnen bzw. Innsbruckern
sprechen können. Der Grundtenor der
Gespräche war dabei das MarokkanerProblem sowie die Zustände am Hauptbahnhof Innsbruck und die Aufforderung,
dagegen endlich etwas zu unternehmen.
Ich habe den Leuten antworten können,
dass wir diesbezüglich bereits etwas getan
haben. Die FPÖ hat gemeinsam mit der
Freien Liste am 26.7.2007 einen Antrag
über Erlassen eines Alkoholverbotes auf
Plätzen und Straßen eingebracht, welcher
leider vom Stadtsenat nicht angenommen
wurde.
Nichtsdestotrotz finde ich es gut, dass
dieser Punkt heute auf die Tagesordnung
genommen wurde. Die Innsbrucker
Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass
am Hauptbahnhof Innsbruck wieder
Sicherheit, Ruhe und Ordnung herrscht.
Ich persönlich stimme diesem Antrag
selbstverständlich zu.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich komme
jetzt zum zweiten Thema, nämlich zum
Thema Spielplatzordnung und Verordnung
zum Schutz der Parkanlagen. Wenn ich
ganz ehrlich bin, dann bin ich der Meinung, dass das die wichtigeren Verordnungen für die Innsbruckerinnen und
Innsbrucker, für die Innsbrucker Jugend,
für die Entwicklung unserer Kinder und
Jugendlichen sind.
Bei den Parkanlagen und Spielplätzen gilt
natürlich der Grundsatz, dass es einerseits
Möglichkeit für Freiraum zur gesunden