Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.7

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- 1104 -

3.4 Bieter entwickelt Projektskizze so, dass sie beurteilt werden kann.
3.5 Bieter legt Projektskizze dem Fachbeirat zur Beurteilung vor.
3.6 Fachbeirat kann Projektskizze annehmen, ablehnen oder Weiterentwicklung und Verbesserung vorschlagen.
3.7 Akzeptiert der Fachbeirat, so wird aus der Projektskizze das Vorprojekt erarbeitet. Schlägt der Fachbeirat Verbesserungen vor, so kann
der Bieter diese einarbeiten oder nicht. Lehnt der Fachbeirat, gegebenenfalls nach dem erfolglosen Vorschlag von Verbesserungen ab, so
wird der Vertrag aufgelöst. Mit vorzeitiger Vertragsauflösung erhält
Bieter die Kosten der Erarbeitung der Projektskizze ersetzt.
3.8 Es folgt Einschleifung in das bisher vorgesehen gewesene Verfahren,
wonach Bieter dem Gemeinderat innerhalb von sechs Monaten nach
Zuschlag das Projekt vorzulegen hat. Der Gemeinderat kann ohne Angabe von Gründen (z. B. wegen ungenügender architektonischer/städteplanerischer Lösung) ablehnen.
4. Die Frau Bürgermeisterin als Vertreterin des Alleingesellschafters Stadt
Innsbruck der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) wird
ermächtigt, die Geschäftsführung anzuweisen, die antragsgegenständliche Investorensuche durch Ausschreibung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages betreffend die Planung, Erneuerung und den Betrieb der
Innsbrucker Nordkettenbahnen samt dazugehöriger Einrichtungen laut
Beilage einzuleiten.
B: Die Ausschreibungsunterlagen bzw. sonstigen Beilagen werden ergänzt
und korrigiert wie folgt:
1. In die Ausschreibungsunterlage wird ein ausdrücklicher Hinweis aufgenommen, wonach das vertragsgegenständliche Projekt nicht nur dem
Konzept entsprechen muss, sondern auch eine der Bedeutung des
Standortes und der Sensibilität des Stadtbildes entsprechende gehobene
städtebauliche und architektonische Qualität, insbesondere in Bezug auf
die Trassenführung, die Art der Beförderungsmittel und die baulichen
Anlagen aufzuweisen hat. (Damit soll einem erfolgreichen Bieter der
allfällige Einwand abgeschnitten werden, er sei davon ausgegangen,
dass das "Billigste" gut genug sei.)
2. Der Vorlagebericht über den Entwurf eines Dienstleistungskonzessionsvertrages betreffend die Planung, Erneuerung und den Betrieb der
Innsbrucker Nordkettenbahnen samt dazugehöriger Einrichtungen vom
13.8.2003 wird auf Seite 4, vorletzter Absatz, so korrigiert, dass er
nunmehr lautet:
Einzige Zuschlagskriterien sind dann die Höhe des Höchstbetrages
(maximal € 41 Mio 85 %ige Gewichtung) sowie die angebotene Höhe

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003