Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.13

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Schließlich ist ein weiterer Satz neu, aber beide Gesichtspunkte sind materiell nicht neu, sondern sind lediglich wegen ihres Informationswertes und zum besseren Verständnis hier aus dem großen Konvolut
herausgezogen und an die Spitze gestellt: Der vom Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) erwartete Zuschuss wird ausschließlich auf die Zuschussleistung der Stadt Innsbruck angerechnet und
vermindert sohin deren Zuschussverpflichtung entsprechend.
Jetzt kommt mit dem dritten Punkt des Beschlussantrages (Ziffern 3.1 bis 3.8) jene wesentliche Adaptierung und Verbesserung des vorgeschlagenen Verfahrens, das in der Diskussion der letzten Tage seine
Wurzel hat. Hier geht es nämlich um die Frage, wie man in dieses, wie
schon erwähnt, primär an wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien orientierte Auswahlverfahren auch möglichst frühzeitig und in einer möglichst
friktionsfreien Weise die städtebauliche und architektonische Gestaltung
mitbeeinflussen kann. Aus der Diskussion der letzten Tage ergibt sich folgender wesentlicher Ergänzungsvorschlag:
Es wird das Ihnen aus den bisherigen Unterlagen bekannte
Verfahren zur Ausschreibung des Dienstleistungskonzessionsvertrages
durch Implementierung eines Fachbeirates und zwar schon unmittelbar
nach Zuschlagerteilung so ergänzt, dass sich das Verfahren insgesamt nunmehr darstellt, wie in den Ziffern 3.1 bis 3.8 des Beschlussantrages erwähnt. Der Interessent unterbreitet sein Anbot. Die wesentlichen materiellen Bestandteile dieses Anbotes sind die Höhe des begehrten Zuschussbetrages, der gefordert wird und die Höhe der Vertragsstrafe, die er bei Vertragsverletzung zu zahlen bereit ist. Das sind die finanziellen Kriterien.
Konzept - ich bitte Sie hierbei auf die unterschiedliche Terminologie zu
achten und werde Sie auch darauf jeweils hinweisen - sind lediglich einzelne wenige wesentliche Kriterien für die Zulässigkeit des Anbotes an sich.
Das sind bestimmte Eigenschaften, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Branchenzugehörigkeit des Anbieters sowie die allgemeinen
Vorgaben der zentrumsnahen Anbindung, der Anbindung des Alpenzoos,
der Trassenführung, der Mindestbetriebszeiten und der Kapazitätsziele, die
hier vorgegeben werden.

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003