Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.14
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Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach gewichteten finanziellen Kriterien. Es ist das nicht nur, wie erwähnt, eine Konsequenz aus
den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch aus der Philosophie
dieses Vorganges, dass es nicht möglich erscheint, finanzielle Kriterien in
einer nachvollziehbaren und sachlich zu rechtfertigenden Gewichtung mit
architektonischen Kriterien zu mischen. Architektonische Kriterien zu Beginn eines solchen Verfahrens müssten von einer Jury beurteilt werden und
zwar mit einer Rangordnung, erster Preis, zweiter Preis, dritter Preis, wenn
überhaupt ein geeignetes Projekt dabei ist, wie wir aus entsprechender Erfahrung wissen. Ich frage Sie dann, wer in einer inhaltlich nachvollziehbaren Gewichtung und Rechnung sagen wird, wie viel der Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Preis in Bezug auf den begehrten Zuschuss,
€ 1 Mio, € 5 Mio, € 10 Mio oder € 20 Mio wert ist. Schließlich ist das den
Interessenten, vor allem, wenn es strategische Investoren sein sollen, also
große leistungsfähige Bergbahnunternehmen, auch aus zwei Gründen gar
nicht zumutbar.
Zu Beginn kann kein architektonisch beurteilungsfähiges Projekt vorgelegt werden, erstens weil damit entsprechende nicht unbeträchtliche Vorlaufkosten und zwar bei allen Bewerbern, nicht nur bei jenem, der
später den Zuschlag bekommt, entstehen würden. Das härteste Argument
kommt wie immer aus der praktischen Lebenserfahrung. Wir haben uns in
einer sehr zuträglichen und sehr zurückhaltenden allgemeinen Weise - wir
kennen natürlich viele Leute in unserem Land und darüber hinaus - in der
Branche auch umgehört und jeder dieser möglichen oder auch nicht interessierten Investoren - also die wichtigen, kundigen Leute - sagen - etwas
burschikos formuliert - Folgendes: Sie denken gar nicht daran, zu Beginn
eines solchen Verfahrens im Wettbewerb mit Dritten, ihre besondere Projektlösung, ihr geistiges Eigentum und ihr Know-How - jeder meint, dass er
es am besten allein hier offen zu legen hat - vorzulegen. Jeder Investor sagt,
dass er ein solches Projekt vorlegen kann und wenn wir ihn gewinnen wollen, dann müssen wir ihm vertrauen und wenn dieser den geringsten Zuschuss verlangt, dann müssen wir ihm den Zuschlag geben.
Zum Unterschied von Dritten, Architekten und Stadtverwaltung, aber auch den Vertretern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003