Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.26

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dazu eine Frage an Dr. Lindinger gestellt. Wir hatten das in der Erwartung
eingebaut, dass der allgemeine Vertretungskörper und das oberste politische Organ auf diese Reißleine nicht verzichten wollen. Dr. Lindinger wird
fachlich noch darauf eingehen. Es ist richtig, dass wir in der Bearbeitung in
den letzten Tagen für den Abbruch im früheren Stadium der Projektskizze
keinen Entschädigungsbetrag eingesetzt haben. Es liegt in der Natur der
Sache, dass dieser Betrag wegen geringerer Projektreife deutlich geringer
sein muss, als ein Betrag in der Höhe von € 250.000,-- und wir werden uns
das noch überlegen bzw. überdenken, dass eine Bandbreite von € 50.000,-bis € 100.000,-- angemessen sein wird.
Die Frage von GR Dr. Rainer hinsichtlich der Betriebszeiten
ist natürlich eine wesentliche, vor allem für den Alpenzoo und für die Hungerburg. Das betrifft nur, dessen ungeachtet, aber mit Relevanz, die Sektion
eins. Hier ist natürlich wie häufig ein Zielkonflikt, ein Spannungsverhältnis
zwischen den Erfordernissen der Gemeinwohlverpflichtung oder dem
Wunsch nach entsprechendem Bedienungskomfort für die Bevölkerung
und der Erfolgsmaximierung für den Betreiber und Unternehmer vorhanden. Dieses Spannungsverhältnis liegt in der Natur der Sache. Man hat uns
gesagt, dass diese Betriebszeiten aus der einen Sicht, nämlich der Sicht der
Ergebnisoptimierung des Unternehmers, für eine Bergbahn allgemeiner
Art, die hier aber in uneingeschränkter Form nicht vorliegt, an sich schon
sehr lang sei.
Auf der anderen Seite kennen wir diese Erfordernisse für die
Komponente des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), wenn man so
will. Auch wenn, das darf ich schon aus meiner früheren Erfahrung ein
bisschen selbstkritisch sagen, nicht alle, die nach dem Verkehrsmittel des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) rufen oder Listen unterschreiben dann damit fahren. Wenn das so wäre, dann wäre das Ergebnis im
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) noch viel besser. Hier ist natürlich zu sagen, dass wir einmal im Verhandlungsverfahren mit den Bewerbern das auch erörtern können und werden, vor allem durch Direktor Dipl.Ing. Baltes und dass natürlich über ein für den Unternehmer zumutbares
Ausmaß hinaus die Dienstleistungen des Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) im Bereich der Stadt Innsbruck im Wege der Innsbrucker Ver-

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003