Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.33
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Gibt es Möglichkeiten, diese Preise schon von vorneherein zu
konkretisieren, dass diese leistbar sind und der öffentliche Verkehr noch
stattfinden wird?
GR Federspiel: Ich habe eine Frage zur Steuer: Wie sieht das
mit der Ertragssteuer aus? Der Zuschuss der Stadt Innsbruck ist ertragssteuerneutral. Wie geht das dann weiter? Ist es so, dass diese Abschreibungen nur von der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB)
in Anspruch genommen werden können oder auch zum Teil vom Betreiber? Die Umsatzsteuerpflicht verstehe ich. Das ist ein ganz normaler Vorsteuerabzug. Die Gesellschaftssteuer wird auch in der Größenordnung von
1 % zum Tragen kommen.
Bgm. Zach: Da keine weiteren Fragen vorliegen, bitte ich die
zuständigen Herren mit der Beantwortung zu beginnen.
Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer: Ich bin für die folgende
zielführende Frage sehr dankbar, ob wir meinen, dass wir unter diesen einschränkenden Bedingungen und mit diesem komplexen Verfahren wirklich
einen Investor finden. Wir denken, wenn die Stadt Innsbruck in einer überzeugenden in sich konsistenten Weise mit ausreichender Mehrheit ihr
nachhaltiges Interesse und auch ihre Bereitschaft bekundet, dem Investor
bei dem notwendigen Verfahren zu unterstützen, dass das schon der Fall
sein wird. Wir sehen jedenfalls eine realistische Chance dafür.
Wir denken auch, dass wir hier, weil wir uns in einem wirtschaftlichen Umfeld bewegen und uns positionieren müssen, versuchen
müssen, nach den Regeln der unternehmerischen Tätigkeit und der Betriebswirtschaft zu denken. Das heißt, dass die privaten Wirtschaftssubjekte
ihre Entscheidungen nach den Regeln der kaufmännischen Vernunft treffen. Das heißt also, dass letztlich eine rentierliche Aktivität gesucht wird.
Dies mit einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals, das höher ist, als man
es auf der Bank bekommt, denn sonst ist es sinnvoller, das Kapital auf die
Bank zu tragen und sich mit dortigen Zinsen zu begnügen.
Der Betreiber ist natürlich nicht nur ein Betriebsleiter, denn
das scheint mir doch etwas zu kritisch beurteilt zu sein. Der Betreiber ist
formaljuristisch Konzessionsnehmer dieses Dienstleistungskonzessionsvertrages. Das ist ein im europäischen Recht durchaus schon gut eingeführtes
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003