Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.36
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vestor der Stadt Innsbruck als Partner, der diese Geschäftschance vermittelt, vertraut, dann wird sich dieser sicher bewerben.
Bgm. Zach: Eine gewisse Heiterkeit ist für das Wirtschaftssubjekt aufgekommen.
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Schmid: Zur steuerlichen Frage
möchte ich Folgendes ausführen: GR Federspiel hat schon bemerkt, dass
die Frage der Umsatzsteuer gelöst ist. Es wird die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) die Unternehmereigenschaft bei dieser
Konstruktion beibehalten. Der Vorsteuerabzug ist damit für die Investition
als solche gesichert und das ist das Wichtigste an dieser Sache.
Bezüglich der ertragssteuerlichen Beurteilung haben wir auch
die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Marsoner und
Partner beauftragt und diese hat ein entsprechendes Gutachten geliefert, das
ich jetzt in den Grundzügen erklären darf. Wie der Gemeinderat vermutet
hat, ist die Zuführung des Zuschusses als Gesellschafterzuschuss an die
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) ertragssteuerneutral, aber gesellschaftssteuerpflichtig. Nach der Art der Zahlungsmodalität, die schon kommentiert wurde, nämlich, dass sich die Zahlung für die
Investition zeitlich mit der Zahlung des Investors als Entgelt überschneiden
und kompensieren wird, wird die Zuführung des Gesellschafterzuschusses
an die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) nur insoweit zu erfolgen haben, als dann der Saldo jeweils übrig bleibt. Die Gesellschaftssteuer wird daher nach dieser Betrachtung nicht mehr als ein
Prozent von € 33 Mio betragen können.
Jetzt zur Ertragssteuer: Bei der Ertragssteuer ist es so, dass der
Zuschuss in die Gesellschaft der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
& Co KG (INKB) einfließt. In der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
& Co KG (INKB) ist das die Investition, weil eine Eigeninvestition nach
der zivilrechtlichen Betrachtung der Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH & Co KG (INKB) auch zur Abschreibung bei der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) führt.
Die Investitionen, die der Betreiber dann selbst, aus dem
Grunde zu tätigen hat, weil das mehr als die Deckelung ist, oder auch in
Form dieser Zuzahlung als Entgelt, sind natürlich im Unternehmen des In-
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003