Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf

- S.38

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- 1135 -

Zweitens haben wir vor - das ist sachgerecht, wenn wir das in
den Vertrag umsetzen - das so zu machen, dass der Gemeinderat jedenfalls
die Kompetenz hat, den Fachbeirat zu overroulen. Wenn der Fachbeirat
nach zwei Monaten sagt, dass ihm ein Projekt nicht gefällt, dann kann der
Investor sehr wohl sagen, dass ihm das egal ist und dass er weiter plant und
nach sechs Monaten dem Gemeinderat ein Vorprojekt vorlegen wird, das
auf einer Projektskizze aufbaut. Der Unternehmer wird dann sehen, ob das
dem Gemeinderat gefällt. Das wäre an sich die Variante, wie man den Gemeinderat nicht durch den Fachbeirat sozusagen der Kompetenz beraubt,
ein vielleicht doch schönes Projekt nicht realisieren zu können.
(StR Mag. Schwarzl: Das steht so nicht im Beschluss.)
Das ist sozusagen auch die Zusammenfassung.
Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer: Das ist, wenn ich ausnahmsweise Dr. Lindinger in einem Satz und einem Gesichtspunkt ergänzen darf, meines Erachtens im Innenverhältnis zwischen dem Gemeinderat
und dem Fachbeirat zu klären. Das berührt insofern in der Vertragsbeziehung den Investor nicht unmittelbar. Der Fachbeirat hat keine eigene Autorität, sondern nur eine, von dem Gremium das ihn eingesetzt haben wird,
abgeleitete Autorität. Wie weit die Befugnisse und Vollmachten des Fachbeirates gehen - häufig gerade im öffentlichen Recht der Gebietskörperschaften muss man Außen- und Innenverhältnis unterscheiden - ist eine
Frage des Ausmaßes der im Innenverhältnis erteilten Ermächtigung und
Befugnisse. Sonst ist das meines Erachtens gar nichts.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Ich muss noch die letzte Frage beantworten, nämlich die nach den zuzukaufenden öffentlichen Personennahverkehrsleistungen. Die Frage geht in die Richtung - wenn ich diese richtig
interpretiere -, ob man vorher nicht Rahmenbedingungen für die Preise oder Ähnliches festlegen könnte. Ich muss das verneinen, denn ich halte das
nicht für möglich, weil, das hat auch damals die Erfahrung bei dem Projekt
Golden Line gezeigt, zunächst kalkulatorisch zumindest zu ermitteln sein
muss, welche Kosten durch zusätzliche Betriebszeiten verursacht werden.
Die Kosten sind ganz erheblich von dem eingesetzten Betriebsmittel abhängig, das heißt, welche Technik der Investor wählt, und von der Frage, wie
viel Personal benötigt wird. Bei einem automatischen Betrieb ohne Beglei-

Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003