Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.58
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ein umsetzungsfähiges Projekt zu verwirklichen. Dies ist nicht nur auf
Grund der Reißleinen der Fall, sondern auch auf Grund der Verzahnungen
und der vielfältigen notwendigen Abhängigkeiten zwischen den Gremien,
den Beamten und den zuständigen Behörden in dieser Stadt sowie dem
Investor oder der Investorengruppe, die sich dazu bereit erklärt. Ich glaube,
dass man sich dessen bewusst sein muss.
Man kann nicht im Detail Ja zu einem Projekt sagen und dann
aber, wenn es soweit ist, hin und her tun und Bedenken äußern. Ich glaube,
dass das Ganze sozusagen ein Verfahren ist, das sich durch die Ausschreibung und die Durchführung des Verfahrens in einem Prozess entwickelt
hat. Man muss das Ganze bis zum Vorliegen eines genehmigungsfähigen
Projektes, also sechs Monate danach, als ein prozesshaftes Verfahren sehen. Darin sehe ich auch die große Chance, überhaupt zu einem umsetzbaren Projekt zu kommen.
Jeder Investor oder jeder potentielle Investor, der für sich
allein gelassen an diesem Projekt arbeitet und sich nicht der Einbindung der
entsprechenden Gremien unterzieht, wird nie in der Lage sein, ein genehmigungsfähiges Projekt vorzulegen. Dieses Projekt muss auch vor den Augen
dieses Gemeinderates die entsprechende Zustimmung finden. Das ist insbesondere deswegen nicht der Fall, weil - das muss man sich auf der Zunge
zergehen lassen - der Gemeinderat dieses Projekt ohne Angabe von irgendwelchen Gründen ablehnen kann. Der Gemeinderat muss nicht sagen, dass
ihm ein Projekt nicht gefällt oder dass wir eigentlich zuviel Zuschuss gegeben haben. Der Gemeinderat muss auch nicht bekannt geben, dass sich
ein Investor eigentlich nicht bewährt hat, oder dass er einem Investor die
Entwicklung eines solchen Projektes nicht zutraut.
Der Gemeinderat kann einfach Nein zu einem Projekt sagen.
Das heißt, dass die Mehrheit dieses Gemeinderates letztlich darüber entscheidet, ob ein genehmigungsfähiges Projekt mit einem Zuschuss der
Stadt Innsbruck realisiert werden kann. Wenn der Gemeinderat Nein zu einem Projekt sagt, dann liegt die Entscheidung wirklich bei diesem Gremium - wie wir es immer sagen - dem höchsten Souverän in dieser Stadt, das
auch dafür zuständig ist.
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003