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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf

- S.5

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-5-

wachung sowie die Abrechnung für
die Anpassung der Straßen- und
Weganlagen im Bereich der neuen SBahn-Haltestelle "Innsbruck Messe Saggen" zu übernehmen. Die Stadt
Innsbruck trägt sämtliche Kosten in
Zusammenhang mit der Verlegung
der Straßenanlagen samt Nebenanlagen.
Grundstücksveränderungen
8.

9.

Die Stadt Innsbruck tauscht und
übergibt der ÖBB-Infrastruktur AG die
Teilfläche 1a im Ausmaß von ca.
274 m² aus Gst. 1230 KG Innsbruck
und die Teilfläche 1b im Ausmaß von
ca. 72 m² aus Gst. 890/14 KG Innsbruck laut Grundteilungsplan der
Stadt Innsbruck vom 08.05.2018, Projekt-Nr. 12012, gesamt daher ca.
346 m².
Die ÖBB-Infrastruktur AG tauscht und
übergibt der Stadt Innsbruck die Teilfläche 2a aus Gst. 468/1 KG Innsbruck im Ausmaß von ca. 129 m² laut
Grundteilungsplan der Stadt Innsbruck vom 08.05.2018, ProjektNr. 12012, zum Ausbau der Radwegverbindung und die Teilfläche 2b im
Ausmaß von ca. 217 m² aus
Gst. 468/1 laut Grundteilungsplan Zusatz vom 08.05.2018, ProjektNr. 12012, zur Grundbereinigung des
Bushaltestellenbereiches Ing.-EtzelStraße, gesamt daher ca. 346 m².

10. Es handelt sich um einen flächenbzw. wertgleichen Tausch, sodass
wechselseitig kein Entgelt zu leisten
ist. Das endgültige Ausmaß der
Tauschflächen ergibt sich erst nach
Schlussvermessung und kann vom
Planmaß abweichen. Zu diesem
Zweck wird ein Quadratmeterpreis in
Höhe von € 320,-- vereinbart.
11. Allfällige Steuern, Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit den
Grundstücksveränderungen trägt derjenige Vertragsteil, bei dem sie von
Gesetzes wegen anfallen.
Dienstbarkeiten
12. Die Stadt Innsbruck räumt der ÖBB
Infrastruktur AG auf Gst. 1230 das
GR-Sitzung 11.10.2018

Recht der Errichtung, Führung und
Erhaltung einer Kabeltrasse auf dem
im Dienstbarkeitsplan von der ÖBBInfrastruktur AG rot eingezeichneten
und mit "KS" gekennzeichneten Verlauf für die Dauer des Bestandes der
Kabelrohrtrasse unentgeltlich ein.
Diese Dienstbarkeit wird nicht im
Grundbuch sichergestellt.
13. Auf das Dienstbarkeitsentgelt in Höhe
von € 320,--/m² wird aufgrund der seit
ca. 1890 in der Ing.-Etzel-Straße bestehenden Kabeltrasse verzichtet.
14. Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit der Dienstbarkeitseinräumung
sowie alle in diesem Zusammenhang
anfallenden öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, insbesondere
die Kosten der Vermessung, der
grundbücherlichen Durchführung und
die Beglaubigungskosten, trägt die
ÖBB-Infrastruktur AG.
Beauftragung Mag.-Abt. I, Allgemeine
Verwaltungsdienste
15. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieser Rechtsgeschäfte zu regeln.
9.

RA/0904/2018/KOB
Stadt Innsbruck, Kauf der ehemaligen Gärtnerei in KG Pradl

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft die je im
Hälfteeigentum von Helmut Petrovsky
und Monia Petrovsky stehenden Liegenschaften in EZ 1287 und EZ 443,
beide KG 81125 Pradl, im bücherlichen Ausmaß von gesamt 7.248 m²
zu einem Mischpreis von € 275,--/m²,
sohin gesamt € 1.993.200,-- gemäß
vorliegendem Kaufvertragsentwurf
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG).

2.

Die Stadt Innsbruck wird nach allseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages
auf ihre Kosten eine Grenzvermessung der kaufgegenständlichen