Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
- S.6
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-6-
Grundstücke veranlassen und bildet
das tatsächliche Flächenausmaß ausgehend von einem Kaufpreis von
€ 275,--/m² - die Grundlage für die
Berechnung des Gesamtkaufpreises.
3.
Die VerkäuferInnen leisten ausdrücklich keine Gewähr für die Freiheit der
kaufgegenständlichen Grundstücke
von Kontaminierungen jeglicher Art
oder Bodenverunreinigungen welcher
Art auch immer. Die VerkäuferInnen
erklären, dass ihnen selbst keinerlei
Bodenverunreinigungen an den vertragsgegenständlichen Grundstücken
bekannt sind.
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen wird zwischen den Parteien
vereinbart, dass im Falle des Vorfindens von Kontaminierungen jeglicher
Art oder Bodenverunreinigungen welcher Art auch immer, die Käuferin für
deren Entsorgung aufzukommen hat,
wobei Einvernehmen besteht, dass
die mit Beleg nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung dieser Kontaminationen bzw. Bodenverunreinigungen an den vertragsgegenständlichen Grundstücken bis zu einem Betrag in Höhe von maximal netto €
50.000,-- von den VerkäuferInnen getragen werden. Darüberhinausgehende Kosten in diesem Zusammenhang
hat alleine die Käuferin zu tragen.
Diese Kostenbeteiligung der VerkäuferInnen von netto € 50.000,-- ist auf
die Dauer von drei Jahren ab allseitiger und beglaubigter Unterfertigung
des Kaufvertrages befristet.
4.
Die Stadt Innsbruck wird vor Unterfertigung des gegenständlichen Kaufvertrages auf eigene Kosten eine Bodenuntersuchung an den kaufgegenständlichen Grundstücken vornehmen
und Bodenproben nehmen lassen.
Sollten sich aufgrund der Bodenproben eine unverhältnismäßig hohe
Kontamination und damit unverhältnismäßig hohe Entsorgungskosten für
die Stadt Innsbruck ergeben, behält
sich die Stadt Innsbruck vor, von der
Vertragsunterfertigung abzusehen
und vom Vertrag zurückzutreten.
GR-Sitzung 11.10.2018
5.
Die Stadt Innsbruck bezahlt an Stefan
Seidemann bzw. die Zima Wohn- und
Projektmanagement GmbH eine
Vermittlungsprovision in Höhe von
€ 30.000,-- zuzüglich 20 % MwSt.,
insgesamt somit brutto € 36.000,--.
6.
Die Stadt Innsbruck beauftragt und
ermächtigt die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) mit der Umsetzung von Schrebergärten auf den
anzukaufenden Liegenschaften.
Abänderungsantrag GR Onay:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
von der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG konzipierte Projekt zur Nutzung
des gesamten Geländes als Schrebergartenanlage ausgesetzt wird. Stattdessen
soll eine gemischte Nutzung (bestehende
Schrebergärten und Gemeinschaftsgarten
nach Urban Gardening Konzept) geprüft
werden.
Onay, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
FPÖ, 8 Stimmen, gegen GR Onay):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Onay wird abgelehnt.
10.
IV 11280/2018
Vereinsheim Arzl, Kosten für
Einrichtung und Medientechnik
im Neubau/Bestand
Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
08.08.2018:
1.
Der Stadtsenat nimmt den vorliegenden Projektbericht der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) über
die Einrichtungskosten für das erweiterte und sanierte Vereinsheim Arzl
zustimmend zur Kenntnis. Die Landeshauptstadt Innsbruck übernimmt
die Einrichtungskosten in der Höhe
von € 305.000,--.
2.
Der Stadtsenat genehmigt aufgrund
der Dringlichkeit gemäß § 33 Abs. 1
des Innsbrucker Stadtrechts 1975
(IStR) einen Nachtragskredit in Höhe
von € 305.000,-- zur Finanzierung der