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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf

- S.7

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-7-

Einrichtungskosten (Vp. 5/894000775000). Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt durch Aufnahme eines
Kommunaldarlehens.
3.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz,- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der finanziellen Abwicklung
beauftragt.

4.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IIS) wird aufgefordert, bei den
Einrichtungskosten ein Einsparungsvolumen von 15 % zu erwirken.

Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat vom 08.08.2018 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur
Kenntnis genommen.
11.

3. Der Zuschuss dient der Fortführung
der Kooperation zwischen dem Kartenverbund Freizeitticket Tirol und der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB). Die Landeshauptstadt Innsbruck tritt der betreffenden Kooperationsvereinbarung bei.
12.

Neubau Footballzentrum Tivoli,
Errichtung durch Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Bewirtschaftung durch Olympia
Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI)
Beschluss (bei Abwesenheit von GR
Mag.a Seidl, einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt für die Errichtung eines Footballzentrums im Bereich südlich des
bestehenden Tivoli Stadions einen
Maximalbetrag in Höhe von
€ 3.150.000,-- unter der Voraussetzung zu genehmigen, dass auch das
Land Tirol einen Beitrag zur Errichtung des Footballzentrums in zumindest selber Höhe genehmigt und wurde mit Schreiben des Bundesministeriums Öffentlicher Dienst und Sport
vom 17.07.2018 eine Bundesförderung in Höhe von maximal
€ 1.000.000,-- in Aussicht gestellt.

2.

Der Projektbericht der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) vom
04.09.2018 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen und wird die IIG
beauftragt, dieses Projekt umzusetzen und sämtliche in ihrer Sphäre liegenden Maßnahmen zur Erfüllung der
für die Gewährung der Bundesförderung gemäß dem Schreiben vom
17.07.2018 erforderlichen Voraussetzungen zu treffen.

IV 12933/2018
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG und Kartenverbund
Freizeitticket Tirol, Fortsetzung
der Kooperation

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.09.2018:
1.

2.

Die Landeshauptstadt Innsbruck gewährt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in den Jahren 2019
bis 2021 für die Teilnahme der Hallen- und Freibäder am Kartenverbund
Freizeitticket Tirol einen Zuschuss
von jährlich € 60.000,--. Dies unter
der Voraussetzung, dass der Kartenverbund Freizeitticket Tirol in diesem
Zeitraum einen jährlichen Beitrag von
€ 275.000,-- leistet.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der budgetären Abwicklung
(Vp. 1/879000-755200 - Lfd. Transferzahlung Freizeitticket) des städtischen Zuschusses von jeweils
€ 60.000,-- für die Jahre 2019 bis
2021 beauftragt.

GR-Sitzung 11.10.2018

IV 14197/2018