Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
- S.15
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34.
Maglbk/24219/SP-FW-HW/1
Flächenwidmungsplan Nr. HWF38, Hötting West, Bereich nördlich Kranebitter Allee und südlich Terrassenböschung HöttingWest von Universität Technik bis
Lohbachsiedlung sowie Bereich
Peerhofsiedlung (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. HW-F1, Nr. HW-F20, Nr. HWF21, Nr. HA-F11), gemäß § 36
sowie § 111 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HW-F38,
Hötting-West, Bereich nördlich Kranebitter
Allee und südlich Terrassenböschung Hötting-West von Universität Technik bis Lohbachsiedlung sowie Bereich Peerhofsiedlung (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HW-F1, Nr. HW-F20, Nr.
HW-F21, Nr. HA-F11), gemäß § 36 sowie
§ 111 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
35.
Einbringung und Behandlung
von dringenden Anträgen
35.1
GfGR/103/2018
Freizeitticket Tirol, Förderzuschuss für Kinder und Jugendliche (GR Depaoli)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Alle Kinder und Jugendlichen der Stadt
Innsbruck, welche aufgrund der derzeitigen Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol von den Familientarifen ausgeschlossen sind, sollen einen Förderzuschuss bis zu € 100,--, gestaffelt je nach
Einkommensverhältnissen der Eltern, erhalten.
Der Bürgermeister der Stadt Innsbruck
wird beauftragt, mit den Verantwortlichen
und PartnerInnen des Freizeitticket Tirol in
Verhandlung zu treten, mit dem Verhandlungsziel, dass auch Großeltern für ihre
GR-Sitzung 11.10.2018
Enkel, ältere Geschwister für ihre jüngeren
Geschwister etc. Freizeittickets für Kinder
und Jugendliche zum Familientarif erwerben können!
Bedeckungsvorschlag gemäß § 27 Innsbrucker Stadtrecht (IStR):
Aufgrund der offensichtlich finanziell erfolgreichen UCI-Rad Weltmeisterschaft 2018 kann man davon ausgehen,
dass der Liquididätszuschuss in Höhe von
€ 1,2 Mio. an die Stadt Innsbruck seitens
des Veranstalters zurücküberwiesen wird.
Mit diesen € 1,2 Mio. kann die Stadt Innsbruck einen Fördertopf schaffen, aus welchem die beantragten Zuschüsse bzw.
Förderungen ausbezahlt werden könnten!
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten der
beantragten Förderungen könnte die Stadt
Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol,
den TouristikerInnen, Sportverbänden und
Bergbahnen erarbeiten, um über das Freizeitticket Tirol auch einen Beitrag zu leisten, damit besonders Skifahren für alle
Bevölkerungsschichten, unabhängig ihres
Einkommens, leistbar bleibt bzw. wieder
wird.
Depaoli, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin
Mag.a Seidl):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT):
Der von GR Depaoli eingebrachte dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zugewiesen.