Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
- S.16
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35.2
GfGR/104/2018
Ersatzgemeinderäte als ZuhörerInnen in Gemeinderatsausschüssen der Stadt Innsbruck
zulassen (GERECHT, FRITZ, ALI
und NEOS)
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
35.3
Einberufung einer Planungskonferenz des Planungsverbands
Innsbruck und Umgebung, zur
Erarbeitung einer gemeinsamen
Zukunftsstrategie für eine überregionale Raumplanung
(GRin Mag.a Seidl)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich für folgende
Änderung des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aus:
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck vom 17.06.1975, LGBI.
Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBI. Nr. 32/2017 vom 12.04.2017
wird wie folgt geändert:
-
§ 30 Abs. 3 wird wie folgt ersetzt:
Die nicht in den Ausschüssen vertretenen Gemeinderatsparteien haben
das Recht, aus ihrer Mitte je ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates namhaft zu machen, das
berechtigt ist, an den Sitzungen der
Ausschüsse als ZuhörerIn teilzunehmen. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung kann sich der/die ZuhörerIn
durch jedes andere Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Ein Frage- oder Rederecht kommt diesen Personen nur zu,
wenn dies der jeweilige Ausschuss
beschließt.
Aus diesem Grunde wird die Stadtregierung beauftragt, diese Willensbekundung
des Innsbrucker Gemeinderates dem Tiroler Landtag und der Tiroler Landesregierung alsbald zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung in Form einer Novellierung des antragsgegenständlichen Landesgesetzes zu übermitteln.
Folglich wird auch die Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) entsprechend geändert.
Depaoli, Mayer, Onay und Mag.a Seidl,
alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS,
FRITZ, GERECHT und ALI, 5 Stimmen):
Dem von NEOS, FRITZ, GERECHT und
ALI eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
GR-Sitzung 11.10.2018
GfGR/105/2018
Der Gemeinderat möge Herrn Bürgermeister beauftragen, zeitnah eine Planungskonferenz des Planungsverbands Innsbruck und Umgebung einzuberufen, mit
dem Ziel eine gemeinsame Zukunftsstrategie zur Erfüllung der Ziele einer überregionalen Raumplanung im Sinne des § 24
TROG 2016 insbesondere Absatz 1a. zu
entwickeln.
Bedeckung: Die Kosten für die Aufgaben
des Planungsverbandes werden laut
Richtlinie des Landes Tirol vom
06.02.2013 vom Land Tirol gefördert bzw.
ersetzt. Für den Planungsverband Innsbruck und Umgebung in Höhe von bis zu
€ 60.000,--.
Mag.a Seidl, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS,
2 Stimmen):
Dem von GRin Mag.a Seidl eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
35.4
GfGR/106/2018
Campagne-Areal, Erstellung einer umfassenden Informationswebsite (GRin Mag.a Seidl)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt,
gemeinsam mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), welche die
Projektkoordination innehat, bis spätestens Ende des Jahres 2018 eine umfassende Informationswebsite zum Campag-