Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf
- S.17
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ne-Areal zu erstellen und zu veröffentlichen.
Bedeckung: In Verhandlungen mit der IIG
als Projektkoordinatorin sollen Umschichtungen der Kosten im Projektmarketingbudget Campagne-Areal zu Gunsten dieser Informationswebseite vereinbart werden.
Mag.a Seidl, eigenhändig
auf airbnb.com ausgeschriebene
Wohnungen) eine Meldepflicht einzuführen?
2.
Kurzzeitvermietungen genehmigungspflichtig zu machen und auf
maximal 90 Tage im Jahr zu beschränken?
3.
länger als drei Monate andauernden
Leerstand genehmigungspflichtig zu
machen und sich im Falle einer dauerhaften Nicht-Vermietung von Wohnraum das Einweisungsrecht zuzusichern?
4.
länger als drei Monate ungenutzten
Wohnraum treuhänderisch unter der
Aufsicht der Stadt zu Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)Richtwerten zu vermieten und die
Mieteinnahmen an die Eigentümerschaft weiterzureichen? Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten fallen dabei zu Lasten der Stadt Innsbruck.
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Mag.a Seidl eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl eingebrachte
dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zugewiesen.
35.5
GfGR/107/2018
Leistbarer Wohnraum, kurzfristige Maßnahmen (GR Onay)
Der Innsbrucker Gemeinderat möge beschließen:
Sofern sich die oben genannten Fragen
positiv beantworten lassen, wird Herr Bürgermeister wie folgt ersucht:
1.
Herr Bürgermeister wird ersucht, ein professionelles Leerstands-Management in
der Stadt Innsbruck zu etablieren. Dem
Leerstand-Management kommen die folgenden Aufgaben zu:
-
dauerhafte Evaluierung des Leerwohnungsbestands;
-
rasche Vermittlung von leerstehendem Wohn- und Büroraum in privatem und öffentlichem Besitz;
-
Vermeidung der Zweckentfremdung
von Wohnraum (etwa durch Dauervermietungen über Buchungsplattformen wie airbnb.com);
In einem ersten Schritt sind die folgenden
Fragen zu klären:
Gestatten es die Kompetenzen der Stadt
Innsbruck,
1.
für länger als drei Monate leerstehenden Wohnraum sowie für zweckentfremdet genutzten Wohnraum (z. B.
dauerhaft für Kurzzeitvermietungen
GR-Sitzung 11.10.2018
eine Verordnung ausarbeiten zu lassen, welche
a) die Melde- und Genehmigungspflicht von länger andauerndem
Leerstand und von Kurzzeitvermietungen vorsieht;
b) die Vermietung von dauerhaft
leerstehenden Wohnungen durch
die Stadt zum IIG-Richtwert ermöglicht;
c) diese dem Stadtsenat und dem
Gemeinderat im Rahmen der
Kompetenzen der Gemeinde zum
Beschluss vorzulegen;
2.
sich auf Landes- und Bundesebene
für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum einzusetzen
und bei Land und Bund auf eine Ermächtigung zur Umsetzung der oben
genannten Maßnahmen zu drängen.
Onay, eigenhändig