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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_13.07.2017.pdf

- S.5

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16.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 28.06.2017:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.
17.

Maglbk/19979/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B16, SieglangerMentlberg, Bereich Josef-FranzHuter-Straße 40 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SM-B11
und Nr. SM-B11/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B36, InnsbruckInnenstadt, Bereich zwischen Sillgasse,
Museumstraße und Prof.-Franz-MairGasse (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B11 und Nr. IN-B3/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss (einstimmig):

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:

19.

Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. SM-B16, Sieglanger Mentlberg, Bereich Josef-Franz-HuterStraße 40 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM-B11 und Nr. SM-B11/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
18.

Maglbk/20265/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B36, InnsbruckInnenstadt, Bereich zwischen
Sillgasse, Museumstraße und
Prof.-Franz-Mair-Gasse (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B11 und Nr. IN-B3/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:

GR-Sitzung 13.07.2017

Maglbk/19881/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. WI-B7
und Nr. WI-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. WI-B27, Wilten, Bereich
zwischen Mandelsbergerstraße, EggerLienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B7 und Nr. WI-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.