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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_13.07.2017.pdf

- S.6

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20.

Maglbk/20095/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F17, Pradl, Bereich Amraser Straße 85 und
Grenzstraße 26 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR-F9), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F17, Pradl, Bereich Amraserstraße 85 und Grenzstraße 26 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
21.

Maglbk/19199/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F37, HöttingWest, Teilflächen der Grundparzellen Nr. 949, 953 und 952, alle
KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. HW-F32), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F37, Hötting
West, Teilflächen der Gp. 949, 953 und
952, alle KG Hötting (als Änderung des
GR-Sitzung 13.07.2017

Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F32),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
22.

Maglbk/20094/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F51, Arzl, Bereich
Schusterbergweg 15 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F51, Arzl, Bereich
Schusterbergweg 15 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.