Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_13.07.2017.pdf
- S.8
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27.
zahl der aufgestellten Glücksspielautomaten und dem Aufstellungsort als
organisatorische Einheit.
Maglbk/18936/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B23,
Pradl, Bereich Amraser Straße
26, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
-
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2017:
Der Bebauungsplan Nr. PR-B23, Pradl,
Bereich Amraser Straße 26, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
28.
28.1
Einbringung und Behandlung
eines dringenden Antrags gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR)
GfGR/84/2017
Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes, Resolutionsantrag an den Tiroler Landtag (GRin Mag.a Schwarzl)
Mag.a Schwarzl, Buchacher, Hitzl,
Mag. Krackl, Kunst und Federspiel, alle
eigenhändig
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) wird
dem Inhalt nach angenommen.
29.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2017
29.1
GfGR/74/2017
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Tiroler Landtag wird dringlich ersucht,
die jüngst beschlossene Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes einer erneuten Novellierung zu unterziehen und
dabei folgende Vorschläge der Landeshauptstadt Innsbruck zu berücksichtigen:
-
Erhöhung des Steuersatzes für das
Aufstellen von Spiel- und Glücksspielautomaten von höchstens
€ 700,-- je Automat auf € 1.000,-(§ 2 Abs. 4b)
-
Möglichkeit der Verfünffachung der
Steuersätze anstatt der im Gesetz
enthaltenen Verdoppelung
(§ 2 Abs. 5)
-
Streichung des zweiten Halbsatzes
des ersten Satzes und des zweiten
Satzes des § 2 Abs. 5 - Erhöhungsmöglichkeit unabhängig von der An-
GR-Sitzung 13.07.2017
Besteuerung von Wettterminals mit
€ 250,-- anstelle von € 150,-- pro Apparat (§ 2 Abs. 4c), so wie es der Finanzausschuss des Tiroler Landtages
eigentlich beschlossen hatte.
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Station Schönruh,
barrierefreie Anbindung an
Schloss Ambras
(GRin DIin Sprenger)
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin DIin Sprenger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2017 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur Weiterleitung
an die neu zu installierende Arbeitsgruppe
betreffend Zukunftskonzept der Linie 6
zugewiesen.