Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.11
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geprüft wurde, hier. Die Meinungen von uns
Gemeinderäten - das ist ja schon öfter vorgekommen - werden einfach negiert. Vermutlich aus dem Grund, dass man uns nicht
ernst nehmen will. Mir kommt vor, es
herrscht die Meinung: Was kann denn ein
einfacher Gemeinderat schon wissen? Das
sind die Gründe, warum wir heute hiersitzen.
Dafür, Herr Bürgermeister, - ich kann es nur
nochmals betonen - bist alleine Du verantwortlich. Hättest Du letzte Woche die Debatte zugelassen, dann hätten wir uns heute
dieses Spektakel ersparen können.
Das Nächste sind dann die Kosten. Wir
müssen Räumlichkeiten anmieten, das
Equipment aufbauen lassen und leider haben wir heute keinen Livestream. Warum?
Weil sich wahrscheinlich auch die Techniker
gedacht haben, dass nach der Sitzung des
Gemeinderates im Juli die Sommerpause
beginnt. Das war falsch gedacht, denn
scheinbar ist es an der Tagesordnung, dass
wir uns jährlich in der Sommerpause zumindest einmal treffen.
Lustigerweise - das habe ich auch letzte
Woche herausgehört - werden die Rechtsmeinungen nicht mehr hausintern geprüft.
Ich habe gehört, dass man lieber Landtagsabgeordnete der GRÜNEN fragt. Das finde
ich sehr bedenklich, denn was kann eine
Landtagsabgeordnete über den Gemeinderat der Stadt Innsbruck wissen?
Wir haben die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wir haben Spitzenjuristen in diesem Haus, man sollte sie befragen. (Beifall)
Aber wenn man vermeiden will, eine Auskunft zu erhalten, die einem nicht in den
Kram passt, dann fragt man lieber bei Leuten von auswärts nach. Wenn das so weitergeht und diese Vorgehensweise Einzug
hält, dann wünsche ich uns allen eine gute
Nacht!
Herr Bürgermeister, den Medien habe ich
entnommen, dass es zum Thema Doppelbudget ein Rechtsgutachten des renommierten Juristen em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber gibt. Inzwischen gibt es aber auch eine
Meinung des Landes Tirol, die uns ja heute
hier zusammenführt, um das Doppelbudget
nochmals zu besprechen, zu diskutieren
und dann zu beschließen.
GR-Sitzung 23.07.2021
Es stellen sich mir aufgrund dessen, dass
nun plötzlich ein Rechtsgutachten von
em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber vorliegt, zwei
Fragen. Warum hat man das Gutachten
nicht bereits vor der Sondersitzung des Gemeinderates erstellt? Soweit ich mich erinnern kann, war es am 07.07.2021 soweit,
dass 14 Gemeinderatsmitglieder eine Sondersitzung zum Thema Doppelbudget beantragt haben.
Das heißt, zwischen dem 07.07.2021 und
dem 15.07.2021 hat es fünf Werktage gegeben, an denen man ein Rechtsgutachten eines renommierten Professors einholen
hätte können. Das ist nicht passiert. Warum
hat man uns das Gutachten heute nicht vorgelegt? Warum erwähnt man es nur gegenüber den Medien? Keine Ahnung! Etwa deshalb, damit wir es nicht prüfen können?
Ich möchte nochmals darauf hinweisen,
auch bei der Begegnungszone hat es ein
Rechtsgutachten von em.O.Univ.-Prof.
Dr. Weber gegeben, in dem sogar mir aufgefallen ist, dass er sich irren kann. Es hat
nämlich Zahlendreher gegeben und Jahreszahlen wurden genannt, die nicht gepasst
haben. Also irren ist menschlich, Herr Bürgermeister, und erlaubt.
Wie man gerüchteweise hört, versucht man
scheinbar genau diesen Antrag auf ein Doppelbudget irgendwie zu verhindern. Es war
bereits ab der Einbringung am 07.07.2021
so, dass man im Haus gehört hat, dass Herr
Bürgermeister mit aller Gewalt verhindern
will, dass eine Mehrheit ein Doppelbudget
beschließt. Da stellt sich mir die Frage, was
an einem Doppelbudget so schlecht ist?
Gerade hat GRin Bex, BSc gesagt, dass
sich die GRÜNEN ein Doppelbudget sehr
gut vorstellen können, eigenartigerweise
erst für die Jahre 2023 und 2024, also vor
den Wahlen, um Wahlzuckerln zu verhindern. Liebe Leute, Wahlzuckerln vergeben
wir meines Erachtens jetzt schon. Alle Fraktionen sind bereits im Wahlkampf und das
seit dem Zeitpunkt, als sich die Koalition
aufgelöst hat bzw. vom Bürgermeister aufgelöst wurde.
Es stellt sich weiter die Frage, wie
em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber sich auf ein Legalitätsprinzip beziehen kann? Bei der temporären Begegnungszone war in seinem
Gutachten von einem Legalitätsprinzip