Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1
fli4l Juli 2021
(zu Punkt 11.1)
Innsbruck, 7. Juli 2021
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Antrag auf Einberufung des Gemeinderates
gemäß§ 20 (1) lnnsbrucker Stadtrecht
mit dem Tagesordnungspunkt:
,,Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 & 2023"
Gemäß § 20 (1) lnnsbrucker Stadtrecht beantragen mindestens 14 Gemeinderäte die
Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt
,,Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 & 2023"
Im Zuge der Debatte dieses einzuberufenden Gemeinderates möge folgender Antrag dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Bürgermeister aufgetragen wird, bis
spätestens 15. November 2021 den Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2022 und
2023 als Doppelbudget vorzulegen. Dabei sind die Bestimmungen des § 57 lnnsbrucker
Stadtrecht entsprechend zu beachten.
Ferner wird dem Bürgermeister aufgetragen, die Fraktionen des Gemeinderates
ehestmöglich in den Budgeterstellungsprozess einzubinden. Die Kalenderwochen 35 (30.08.05.09.)1 38 (20.09.-26.09.) sowie 41 (11.10. - 17.10.} sollten jedenfalls für umfassende
politische Beratungen vor§emerkt und reserviert werdet.
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