Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.63
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(zu Punkt 16.1)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 3, Juli 2021
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l R 2221 2021
Geschäftss!elle für
Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, 23.07.2021
Antrag
Betreff: Rechtliche Klarstellung zur Möglichkeit eines so genannten „Doppelbudgets"
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird damit beauftragt, an die Landesgesetztgeber:innen heranzutreten, dass
diese den § 57 des lnnsbrucker Stadtrechtes in Analogie zu Artikel 62 der Tiroler Landesordnung so
abändern, dass die Möglichkeit einer Vorlage des Jahresvoranschlages auch für das nächstfolgende
Jahr explizit aufgenommen wird, sodass eine grammatikalische Analyse des Gesetzestextes
eindeutig ist und dem Legalitätsprinzip Rechnung getragen wird .
Begründung:
In seiner aktuellen Form erlaubt der § 57 des lnnsbrucker Stadtrechtes keine eindeutige
grammatikalische Analyse, sodass für eine valide Analyse auf Paratexte wie etwa Erläuternde
Bemerkungen zurückgegriffen werden muss. Damit dies nicht mehr Fall ist, soll der Paragraph in
Anlehnung an die Tiroler Landesordnung formuliert werden, sodass nicht nur eine grammatikalische
Analyse eindeutig wird, sondern auch das Legalitätsprinzip eingehalten wird .
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Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 1 8 / 1 . 6020 Innsbruck