Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf

- S.72

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(zu Punkt 16.7)
Gem ei nderatsfra ktion Gerec htes I n n s b ruck
Rathaus - M a ri a -Theresien-Stra ße 18
���.-,!""..:r.�iA - 6020 I n nsbruck
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Bürgermei.i,ter Georg Willi
im Hause

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 3. Juli 2021

{,f6 R l 7"2g 1 202 -1
Geschäftsstelle fürGemeinderat und Staatsenat
I nnsbruck - 2207202 1

Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
das lnnsbrucker Stadtrecht und die Geschäftsordnung des l nnsbrucker
Gemei nderates bzw. anderweitige städtische Rechtsvorschriften, Vereinbarungen etc.
werden dahin geändert, dass die Magistratdirektorin/der Magistratsdirektor mit
beratender und einschreitender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates, des
Stadtsenates, der gemeinderätlichen Ausschüsse teilnimmt
Begründung:
Immer wieder kommt es gerade bei den Gemeinderatssitzungen zu Rechtsstreitigkeiten,
wobei der Bürgermeister alleine bestim men kann, dass die Magistratsdirektorin mit
beratender Stimme die zur Diskussion stehenden Rechtsstreitigkeiten nicht aus juristischer
Sicht beurteilen kann . Dies hat dazu geführt, dass Bürgermeister Georg Willi selbst mittels
einer nicht zertifizierten Rechtsmeinung einen wesentlichen Antrag bei der Sondersitzung am
1 5. Juli 202 1 zµrückgewiesen hat. Die Folgen der rechtswidrigen Zurückweisung sind
allgemein bekannt. Dem Ansuchen verschiedenster Gemeinderatsfraktionen, die
Rechtsmeinung der anwesenden Magistratsdirektorin einzuholen, ist Bürgermeister Georg
Willi nicht nachgekommen, aus welchen Gründen auch immer. Dass er damit als
Bürgermeister und Nicht-Jurist die Fachkompetenz einer ausgebildeten Juristin und
Mitarbeiterin öffentlich in Zweifel gezogen hat, sei nur nebenbei erwähnt.
Aus der Sicht der Gemeinderatsfraktion Gerechtes I nnsbruck würde es also Sinn machen,
dass d ie Magistratsdirektorin/der Magistratsdirektor zukünftig nicht nur m it beratender
Stimme sondern mit beratender und einschreitender Stimme an den jeweiligen Sitzungen
des Gemeinderates teilnimmt, mit dem Ziel rechtliche Unstimmigkeiten zu schlichten bzw.
richtigzustellen. Dies sollte auch im Interesse des Bürgermeisters, des Gemeinderates, und
vor allem der Stadt I nnsbruck sein.
Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes I nnsbruck
Gerald Depaoli , Gemeinderat