Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf

- S.73

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(zu Punkt 16.8)
Geme i nderatsfr:a ktion Gerec htes I n n sb ru c k
Rathaus - M a ri a -Theres ien-Stra ße 1 8
A - 602 0 I n n sbruck
offi ce@gerechtes- i n n s bru c k . a t

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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2 Juli 1�1

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Gesiäftsslelle für Gemeindera und ftaisenat

Innsbruck - 2307202 1

Der Gemeinderat möge beschließen,

Antrag

gemeinderätliche Anträge können vom Bürgermeister nur mittels einer schriftlichen
Stellungnahme der Magistratsdi rektion bzw. einer zertifizierten Rechtsmeinung
zurückgewiesen werden. Die Gründe für eine Zurückweisung eines Antrages sind dem
Antragsteller 24 Stunden vor der Zurückweisung des Antrages sei es im Gemeinderat
bzw. Stadtsenat schriftlich zur Vorinformation zu übermitteln. Das lnnsbrucker
Stadtrecht bzw. die Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates wird novell iert,
und den dementsprechenden demokratischen Prozessen zugeführt.
Begründung:
Immer wieder kommt es im l nnsbrucker Gemeinderat zu vermeintlich willkürlichen
Zurückweisungen von Anträgen durch den Bürgermeister. Eine rechtliche Abwägung bzw.
Prüfung der Rechtslage der Zurückweisung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich . I m
Falle von Protesten gegen n icht nachvollziehbare Zurückweisungen von gemeinderätlichen
Anträgen, argumentiert der Bürgermeister immer wieder m it dem Argument, man könne sich
ja an die Aufsichtsbehörde wenden. Eine nachvollziehbare Rechtsmeinung des
Bürgermeisters liegt meist nicht vor. Im Gegenteil , der Bürgermeister nützt das Stadtrecht
dahingehend aus, dass er sich, wie zuletzt bei der Sondersitzung am 1 5. Juli 202 1 , eine
nicht zertifizierte Rechtsmeinung "zusammenbastelt", und aufgrund dieser Rechtsmeinung
nicht nur die Aufsichtsbehörde bemüht werden, sondern auch eine neuerliche Sitzung des
Gemeinderates einberufen musste, um über den Antrag "Erstellung eines Doppelbudgets
2022&2023 abstimme-n zu können .
Die Novellierung der jeweiligen städtischen Rechtsvorschriften diesbezüglich ist daher aus
gegebem Anlass mehr als überfällig. Dies sollte im Sinne des Bürgermeisters, des
Gemeinderates und somit der Stadt Innsbruck sein.
Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Gerald Depaoli, Gemeinderat