Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.11
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Bereits in den 1950er Jahren hat die britische Polizei damit begonnen, Verkehrsflächen mit Video zu überwachen. In weiterer
Folge hat sich das auf ganz Mitteleuropa
ausgeweitet. Zum Beispiel gab es in der
Stadt München im Jahr 1958 die erste Verkehrsüberwachung. In Österreich wurde im
Jahr 1962 die Inbetriebnahme der Verkehrsleitzentrale in der Bundeshauptstadt Wien
verzeichnet.
Man hat in den 1960er Jahren erkannt, dass
man diese Videoüberwachung nicht nur für
Verkehrsströme einsetzen kann, sondern
auch für die Sicherheit. Es kam die Frage
nach dem Objektschutz auf. Wenn man sich
ansieht, wie es dann weiter geht, waren es
wieder die EngländerInnen, die London
Metropolitan Police, die diese zuerst einsetzten.
Im Jahre 1968 fanden damals die AntiVietnam Demonstrationen in der Britischen
Hauptstadt statt. Man hat sich dieser Sache
mit Videokameras angenommen. Westminster und Whitehall wurden mit Videokameras überwacht. Wenn man sich vorstellt,
ohne diese Videokameras wären auch diese terroristischen Aufklärungen in London
nie möglich gewesen. Heute haben sie dort
insgesamt flächendeckend über eine Million
Kameras installiert.
In Österreich war es so, dass die erste polizeiliche Videoüberwachung im März 2005
bei der Shopping City Süd eingerichtet wurde. Die nächste gab es am Schwedenplatz
in der Bundeshauptstadt Wien. Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) begannen dann im Jahre 2006 alle Stationen zu
überwachen. Es ist im Plan, dass bis Ende 2013 alle Bahnhöfe der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) mit einer Frequenz
von mehr als 4.000 Fahrgästen videoüberwacht werden.
Also, man braucht nicht so große Angst vor
der Videoüberwachung zu haben, wie es
hier einige im Gemeinderat, nach meinem
Eindruck, empfinden. In Wirklichkeit ist es
eine Erfolgsgeschichte, wenn man sich die
Berichte aus anderen Bundesländern ansieht.
Man sieht das am Beispiel der Landeshauptstadt Graz. Es wurde im Österreichischen Rundfunk (ORF) am 1.6.2013darüber
berichtet. Die Sendung lief unter dem Titel
"Videoüberwachung in Grazer Öffis". Das ist
GR-Sitzung 11.7.2013
vielleicht für GRin Duftner interessant. Seit
mehr als zwei Wochen überwachen die
Kameras das Geschehen in den Straßenbahnen und Bussen der Stadt Graz. Es gibt
die Holding Graz, die sich durch das Konzept mehr Sicherheit erwartet und dieses
Konzept geht jetzt schon auf. Sie haben
insgesamt 21 Busse und 15 Vario-Bahnen
mit Kameras ausgestattet.
Am 1.6.2013 sagt die Holding Graz, dass
sie sehr zufrieden ist. Sie hat einen Rückgang bei Taschendiebstählen und diversen
kleineren Delikten festgestellt. Die Videoüberwachung wird von den Fahrgästen
nicht nur gut angenommen, sondern es wird
sogar verlangt, dass diese ausgeweitet
wird. Die Holding Graz ist nun soweit, dass
die Fahrgäste am Abend ab 20.00 Uhr in
den Busse nur noch vorne einsteigen dürfen, um die Fahrgäste in den Blickwinkel der
Kamera zu bekommen. Dementsprechend
ist der Erfolg bei der Aufdeckung der Kleinkriminalität!
Das heißt also ein Erfolg für die Videoüberwachung in den Städten Graz, Wien, Salzburg, auch in Innsbruck und in Berlin. Ich
habe hier von überall Berichte. Es gibt unheimlich viel über die Videoüberwachung zu
sagen, deshalb möchte ich die Angst davor
nehmen. Wenn man sagt, dass damit der
Staat die BürgerInnen komplett kontrolliert,
sollte man berücksichtigen, dass der Staat
nur dort kontrolliert, wo er kontrollieren
muss. Das Ziel ist, damit die Kriminalität zu
senken.
Es gibt herrliche Zahlen und wie diese Zahlen zurückgegangen sind. Wir haben bei der
Kriminalität genaue Untersuchungen: Reduzierung um 50 % bis 58 % in Parkhäusern
und um 44 % in Gemeindebauten. Vandalismus ist auch so ein Akt, den wir immer
wieder bringen. 52 % der Schadenssumme
ist um 68 % zurückgegangen. Das ist wieder eine Erfolgsgeschichte.
Etwas ist auch interessant. Viele glauben ,
dass man die Auswertungen immer der Datenschutzkommission melden muss. Das ist
nicht der Fall. Es gibt eine Novelle aus dem
Jahr 2004, nach der eine Videoüberwachung machbar ist. Diese gilt z. B. für Banken, Juweliergeschäfte, Trafiken, Tankstellen oder auch private Grundstücke und
Wohnungen. Bei diesen ist man von der
Meldepflicht ausgenommen, wenn der