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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.15

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- 573 -

rInnen sehr ernst genommen und beim damaligen Innenminister Platter eine Verordnung für den Stadtpark Rapoldi erwirkt. Der
Stadtpark Rapoldi wurde eine ausgewiesene Schutzzone mit Polizeibefugnissen
Der damalige Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer war der Verhandler. Ausgegangen
ist es, GR Federspiel, von Altbürgermeisterin KRin Zach.
Anschließend hat man diese Schutzzone
von der Haltestelle Sillpark bis zur KönigLaurin-Straße und den Stadtpark Rapoldi
erlassen.
So jetzt kommt das "mit". Vor ungefähr drei
Jahren hat es drei junge Polizeioffiziersanwärter gegeben, die in Wiener Neustadt auf
der Polizeischule waren. Sie kannten das
Thema Stadtpark Rapoldi. Ich habe mit
ihnen telefoniert und sie erklärten mir dann:
Ja, die temporäre stationäre Videoüberwachung ist in Ordnung.
Wir können uns alle noch erinnern, als der
Bus mit dem Teleskop aufgefahren ist. Das
war für die Leute gut ersichtlich. Es wurde
aber festgestellt, dass man dazu dringend
Begleitmaßnahmen benötigt. Diese Begleitmaßnahmen haben wir damals, Gott sei
Dank in richtiger Weise getroffen. Man hat
die WC-Anlage um- und ausgebaut und
andere Leuchtmittel verwendet. Man hat
darauf geachtet, den Strauchschnitt zu verändern, damit ein besserer Überblick erreicht wird. Das entscheidende war die
Überwachung durch Fußstreifen der Exekutive und von unserer Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) im Stadtpark Rapoldi.
Dadurch können die Menschen heute wieder mit ihren Familien in diesen Stadtpark
gehen. Sie können dort wieder feiern! Man
muss einfach sehen, es hat bisher etwa
40 Wegweisungen und natürlich auch Betretungsverbote gegeben.
Soviel zum Stadtpark Rapoldi. Die nächste
Geschichte ist die Bogenmeile. Auch dort
haben wir gewusst, dass es verschiedene
Delikte gibt: Diebstahl, Sachbeschädigungen von Fahrzeugen und Drogenhandel.
Dort gilt nach dem Sicherheitspolizeigesetz
(SPG) selbstverständlich die Videoüberwachung mit fix montierten Videokameras.
Hier kommt wiederum das "mit" ins Spiel.
Die Kriminalitätsrate hat sich nur deshalb so
gebessert, weil auch Begleitmaßnahmen
GR-Sitzung 11.7.2013

getroffen wurden. Man sieht, wie sich das
verändert hat! In der Bundeshauptstadt
Wien, am Schwedenplatz kam es zu einer
Senkung der Kriminalitätsrate um 22 %, am
Karlsplatz um 20 % und in der Stadt Innsbruck, in der Bogenmeile gar um 57 %. Ich
habe mit jenen telefoniert, die dafür zuständig sind, unserere am besten ausgebildete
Exekutive. Dort wurde mir wieder gesagt,
dass eine Beobachtung stattfindet! Wenn
sich etwas bewegt, wird bereits eine Streife
losgeschickt. Damit können schon viele
Dinge verhindert werden und das ist das
Wichtige.
Man muss dazusagen, dass hier die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) gemeinsam
mit der Exekutive hervorragende Arbeit leistet. Es geht nur um das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), weil immer gesagt wird, dass
Lärm und Schmutz Verwaltungsdelikte sind.
Diese haben damit überhaupt nichts zu tun.
Natürlich hat sich die Szene auch verlagert,
wie GR Wallasch schon erwähnt hat. Aber
die Verlagerung hat nichts mit den Kameras
zu tun. Die Verlagerung gibt es sowieso,
weil die TäterInnen immer wieder andere
Betätigungsfelder finden, etwas anderes
aufgreifen müssen. Aber wenn ich mir die
Erfolgsquote ansehe, die die Exekutive hat,
kann ich nur gratulieren.
Jetzt kommen wir zum nächsten Teil, zum
Hauptbahnhof. Dort gibt es auch diese Kameras. Selbstverständlich, wie von
GR Federspiel schon richtig gesagt, wurde
von den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) darum angesucht. Sie dürfen datenschutzrechtlich angemeldet auch überwachen. Hier hat sich die Situation selbstverständlich ebenfalls verbessert.
Was braucht man am Hauptbahnhof? Ich
habe das schon letztes mal gesagt und davon gehe ich auch nicht ab. Am Hauptbahnhof sollten wir nach wie vor die Polizeiinspektion, die wir hatten, wieder aktivieren.
Diese Polizeiinspektion sollten wir wieder
haben, damit die Einsatzkräfte schnell und
direkt vor Ort sind. Es können dort Fußstreifen unterwegs sein und das ist für mich
ganz wichtig und dringend.
Die Polizei kann dort selbstverständlich diese Beweismittel von den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) anfordern, die die
Echtzeitüberwachung haben. Sie entnehmen die entsprechende Sequenz und schi-