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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.45

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- 603 -

Darüber wurde neben anderen auch mit
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB)
diskutiert, der den Entwurf für keine gute
Idee gehalten hat.
Auf dem Grundstück """"""" """""""""" wäre ein
Hochhaus vorgesehen gewesen, auf den
anderen Flächen einzelne Bauteile. Damit
hätte man zwar eine gewisse Baumasse
untergebracht, städtebaulich ist das aber
keine kluge Variante. An die Einfahrt zum
Olympischen Dorf ein neues Hochhaus neben das schon bestehende Hochhaus zu
stellen, um eine Art Twin-Towers-Effekt zu
erzielen, wäre weder optisch noch wirtschaftlich sinnvoll.
Ein Hochhaus ist von seiner Konzeption her
nach allen Seiten hin orientiert und kombiniert damit gute und schlechte Wohnlagen zum Unterschied zu einer nach Süden ausgerichteten Bebauung. Zudem benötigt ein
Hochhaus in Bezug auf die Nutzfläche viel
mehr Erschließungsflächen. Ab einer gewissen Höhe kommen zusätzliche Anforderungen gemäß Tiroler Bauordnung (z. B.
Brandschutzmaßnahmen) sowie technische
Bauvorschriften dazu, deshalb ist der Bau
eines Hochhauses sehr teuer. Das wäre für
die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) und den geförderten Wohnbau keine
kluge Angelegenheit.
Die Verlagerung der bestehenden Tankstelle ist noch nicht fixiert, es gibt aber Bereitschaft für Verhandlungen. Sobald ein Ersatzgrundstück gefunden wird, ist man gewogen, die Tankstelle vor Ablauf des
Pachtvertrages zu schließen.
In diesem Wissen hat der Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) vorgeschlagen, über
alle drei Grundstücke eine einheitliche Bebauung zu ziehen. Die Haller Straße ist ein
großer Lärm- und Emissionserreger. Ihr
entlang soll eine Lärmschutzwand errichtet
werden. Die technischen Details für den
Bau müssen noch diskutiert werden. Ein
Vorschlag wäre eine Laubengangerschließung, auf die einseitig nach Süden orientierte Wohnungen gesetzt werden. Es sind
sechs oder sieben Geschoße vorstellbar,
also ergäbe sich ein Wohnhaus mit durchaus beträchtlicher Höhe. Das Objekt befände sich in wunderbarer Lage, mit Lift und
mit Sonne von Süden, gegenüber einem
eher ruhigen Stadtteil, nämlich dem Bereich
Walderkammweg. Mit Kindergarten, Schule
GR-Sitzung 11.7.2013

und allem anderen in der Nähe, also bestens erschlossen.
Der Vorschlag des Innsbrucker Gestaltungsbeirats (IGB) ist im Anschluss von der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, erörtert
worden. Es hat sich gezeigt, dass es mit
Einbezug aller drei Grundstücke (auch ohne
den Bau eines Hochhauses) möglich wäre,
eine Baumasse unterzubringen, durch die
das Vorhaben für die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) wirtschaftlich darstellbar wäre.
Wie Frau Bürgermeisterin angesprochen
hat, macht es Sinn, die Transaktionen für
die drei Grundstücke als Einheit zu sehen.
Detailliert betrachtet kann man schon sagen, dass der Tauschhandel für das Grundstück """"""""""""""""""" weniger vorteilhaft ist als
andere Teile des Geschäfts. Noch unvorteilhafter wäre es aber für die Stadt Innsbruck, nur die Grundstücke """"""""""""""""""""" """""""""
"""""""""" in der Hand zu haben und einen kleineren Bau realisieren zu müssen. Niemand
wüsste dann auch, was in Zukunft auf dem
Grundstück """"""""""""""""" passiert.
Es ist nötig, alle drei Grundstücke übertragen zu bekommen, damit wir sie gesamthaft
verplanen bzw. bebauen können. Dann ist
eine Wohnbebauung mit sehr hoher Qualität
möglich: Südorientiert, einerseits als Lärmschutz für die Bauten weiter hinten am
Walderkammweg dienend, aber auch selbst
geschützt gegenüber Emissionen der Haller
Straße.
Für dieses Ziel brauchen wir alle drei
Grundstücke. Dafür müssen wir in Kauf
nehmen, dass das Geschäft für die """"""""""""""""""
nicht ganz so toll ist wie das für die """"""""""""""""""".
Insgesamt ist nämlich mit einem Wettbewerb eine Dichte erzielbar, die die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für
notwendig hält, um das Projekt zu Wohnbauförderungskonditionen wirtschaftlich
aufzustellen.
Was die Grundstücke im Mühlauer Gewerbegebiet und den Vorschlag des Verzahnens von Gewerbe- und Wohnflächen anlangt: Das hat einen Pferdefuß. Die
Mischwidmung könnte sich existenzbedrohend für Gewerbebetriebe, vor allem für das
produzierende Gewerbe, auswirken. Aufgrund des Betriebsanlagenrechts und der