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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.46

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- 604 -

Tatsache, dass ein auch erst später zugezogener Mieter einen schon lange ansässigen Betrieb klagen und in ärgste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen kann - wegen
der Emissionen, die ein Betrieb schon verursacht hat, als weit und breit noch keine
Wohnungen errichtet waren.
Man kann nicht einfach Gewerbegebiet in
Mischgebiet umwandeln und zuschauen,
was dann passiert. Wo wir das gemacht
haben, gibt es leidvolle Erfahrungen für die
Stadt Innsbruck. Dort führt das mittelfristig
zur Verdrängung der Gewerbebetriebe
durch das Wohngebiet.
Das Vorhaben muss sehr gut überlegt werden. Wir haben es auch im Stadtsenat besprochen, wo wir ja nicht zum bloßen Vergnügen ein neues Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) planen. Wir werden einige Fragen zu beantworten haben,
die sich daraus ergeben, dass die Stadt
Innsbruck rasant wächst und wir 2025, am
Ende der Zeitspanne für das Raumordnungskonzept, wahrscheinlich 165.000
Einwohner haben werden, die wir irgendwo
unterbringen müssen.
Den gesamten Wohnbedarf nur mittels Binnenverdichtung zu decken, ist nicht realistisch. Wir wissen, dass wir das eine oder
andere Freilandstück in Bauland umwidmen
müssen. Wir werden auch darüber nachdenken müssen, welche Gewerbegebiete
wir großflächig aufgeben können, weil wir
für sie Ersatzflächen haben. Ob wir am Ende des Mühlauer Gewerbegebiets Richtung
Hang, wo sich auch eine schöne Wohnlage
ergeben kann, aus einem Gewerbegebiet
ein Mischgebiet und in der Folge dann ein
Wohngebiet machen wollen oder nicht, diese Diskussion ist nicht jetzt zu führen, sondern im Zuge der Arbeit am Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO).
Für mich bleibt unterm Strich ein gutes
Konzept des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB), das erklärt, wie man auf der zur
Diskussion stehenden Fläche vernünftig
viele Wohnungen mit einer hohen Wohnqualität bauen kann. Weiters ein wirtschaftlich darstellbares Geschäft, das sich für die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) noch rechnet, sowie leistbare Wohnungen an einem Standort mit guter Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen
Verkehr.
GR-Sitzung 11.7.2013

Ich verstehe die Einwände nicht mehr, gerade auch von GRin Dr.in Pokorny-Reitter,
die jeden zweiten Tag nach leistbaren
Wohnungen ruft. Wenn einmal etwas in
diese Richtung getan wird, dann ist das
auch wieder nicht recht und es heißt, wir
sollen das Vorhaben an einer anderen Stelle durchführen. So geht es auch nicht!
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
jetzt gerne zur Abstimmung kommen. Ich
hoffe, der Antrag geht durch, das würde
mich sehr freuen.
Bgm. Stellv.in Mag.a Pitscheider übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich bin mit
""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""", einem der Grundeigentümer, befreundet und möchte mich wegen
Befangenheit der Stimme enthalten.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Kaufmann wegen Befangenheit; 1 Stimme, gegen FPÖ, RUDI, GRin
Mag.a Yildirim, GRin Eberl, GRin Reisecker
und GRin Dr.in Pokorny-Reitter, 10 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013
(Seite 599) wird angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
11.

I-RA 859/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf-,
Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
und IVG Karl Gstrein GesmbH betreffend Liegenschaftsadresse
Mariahilfstraße Nrn. 1, 3 und 5
(Projekt "Kirchenwirt/Mariahilf")

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, Tiroler Seniorenbund und GRin Moser;
16 Stimmen):
1.

Auf der Grundlage der Planurkunde der
Vermessung AVT ZT GesmbH,
GZ 14930/12, übereignen an die Stadt
Innsbruck