Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.51

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juli-geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 609 -

sich (unter dem Aspekt des leistbaren Wohnens) an der Fassade die Sprinkleranlage
sparen kann. In Zukunft werden wir schon in
der ersten Stufe des Wettbewerbes näher
hinschauen müssen. Das unversehrte Grün
wird jetzt nämlich etwas beeinträchtigt, da
es einen gewissen Unterbau bekommen
muss, damit die Feuerwehr dort auch stehen kann.
Dass wir für den Kindergarten und das Jugendzentrum, die ja im öffentlichen Interesse sind, einen Baukostenzuschuss zahlen,
das ist schon vor Längerem (zum Zeitpunkt
des Wettbewerbes) beschlossen worden.
Damals war aber noch vorgesehen, dass
die Kostenabdeckung für die Kirchenrenovierung aus dem Baurechtszins der "Neuen
Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) erfolgt.
Damit kommen wir zur ersten "Salamischeibe", weil die Stadt Innsbruck dann doch
aufgefordert wurde, sich an den Sanierungskosten für die Kirche zu beteiligen. Am
Anfang ist das noch nicht Teil der Aufwertung dieser Grundstücke gewesen. Inzwischen wurde ausgemacht, dass wir ein Drittel der Sanierungskosten der St. Paulus
Gedächtniskirche übernehmen, wie bei anderen Kirchen auch.
Als nächster Streitpunkt bliebe die unentgeltliche Grundabtretung. Da war schon vor
Auslobung des Wettbewerbes klar, dass die
St. Paulus Gedächtniskirche der Stadt Innsbruck die Fläche, die für die Installierung
der Regionalbahn-Haltestelle notwendig ist,
übergibt.

auch von älteren Menschen) hoch frequentierten Park zu gelangen.
Die Fläche zwischen der Kirche und dem
neuen hohen Wohnhaus, das einen gewaltigen Wertzuwachs für die Diözese Innsbruck bringt, soll mit dem Recht des Durchgangs und nicht mit dem Recht des Verbauens oder Wegnehmens oder Enteignens
belegt werden. Es geht nur darum, diesen
Bereich für FußgängerInnen begehbar zu
erhalten.
Dieses Recht wollen wir im Austausch dafür
bekommen, dass wir das ganze Areal auf
Grundlage eines WettbewerbssiegerInnenprojektes, dessen Bebauungsplan in Ansätzen schon vorliegt, erheblich aufwerten. Die
Wünsche, die die Stadt Innsbruck bei den
Verhandlungen mit der Diözese Innsbruck
und der Caritas der Diözese Innsbruck vorgetragen hat, sind im öffentlichen Interesse
und keineswegs unbescheiden.
Eher kann man davon sprechen, dass unsere VerhandlungspartnerInnen in den Gesprächen Schritt für Schritt mehr für sich
herausholen wollten. Aus meiner Sicht ist
das das legitime Recht jeder GrundeigentümerIn, aber irgendwann ist Schluss mit
lustig. Da muss man dann sagen, dass das
öffentliche Interesse überwiegt. Deshalb
schließe ich mich Frau Bürgermeisterin an
und werde dem Abänderungsantrag nicht
zustimmen.

Einer der Gründe für die Entscheidung der
Wettbewerbsjury war diese tolle, campusartige Aufteilung mit den Durchgängen, die
das SiegerInnenprojekt vorsieht. Aber plötzlich ist die Begehung des Weges von der
Reichenauer Straße zum Gutshofweg nicht
mehr erwünscht. Daraus hat sich dann dieser angebliche Kompromiss entwickelt, mit
dem ein Servitut für die öffentliche Begehung des direkten Weges (nicht weiter östlich oder westlich der Kirche) für die Dauer
von 50 Jahren eingeräumt werden soll.

Im Stadtsenat haben wir in Kenntnis darüber, dass eine letzte Verhandlungsrunde
noch aussteht, beschlossen, den vorliegenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen.
Er gibt sozusagen die letzte Verhandlungsposition der Stadt Innsbruck wieder. Da die
Verhandlungspartnerin jetzt noch etwas
anderes will, muss Frau Bürgermeisterin
pflichtschuldigst einen Abänderungsantrag
stellen. Meine Empfehlung ist aber die gleiche wie die der Frau Bürgermeisterin: Lehnen wir den Abänderungsantrag ab und
beschließen wir das, was der Stadtsenat als
Antrag vorgelegt hat! Das soll die weitere
Verhandlungsposition der Stadt Innsbruck
sein.

Es muss uns als VertreterInnen der Allgemeinheit daran gelegen sein, dass der Bereich nicht auf immer und ewig privatisiert
wird. Das öffentliche Interesse besteht an
dieser Stelle darin, auf verschiedenen Wegen in einen von der Bevölkerung (vor allem

Wir müssen dann Frau Bürgermeisterin und
Bgm.-Stellv. Kaufmann in eine weitere Verhandlungsrunde schicken. Aber jetzt gleich
zu beschließen, dass wir in 50 Jahren auf
das Recht des öffentlichen Durchgangs
zwischen der St. Paulus Gedächtniskirche

GR-Sitzung 11.7.2013