Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.59
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24.
V 6936/2013
sein.
Mädchenzentrum ARANEA, weitere Subvention für das laufende
Jahr 2013
Beschluss (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und Tiroler Seniorenbund;
9 Stimmen, gegen RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem
Verein Mädchenzentrum ARANEA im
Jahr 2013 eine weitere Subvention in der
Höhe von € 5.000,--. Die Abwicklung erfolgt
über die VP 1.469010.757000, laufende
Transferzahlung, private Institute, Frauenförderung.
25.
V 7230/2013
Der Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013
(Seite 617) wird angenommen.
Bgm. Stellv.in Mag.a Pitscheider übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
26.
Bewerbung für die "International
Children"s Games - Winterspiele
Innsbruck/Tirol 2016"
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck bewirbt
sich für die Durchführung der "International Children"s Games - Winterspiele
Innsbruck/Tirol 2016" in Kooperation
mit dem Land Tirol und den Gemeinden Axams und Seefeld.
2.
Für den Fall, dass Innsbruck - Tirol von
Seiten des Entscheidungsgremiums International Children"s Games den Zuschlag für das Jahr 2016 erhält, soll in
weiteren Detailgesprächen mit der Republik Österreich, dem Land Tirol, der
Tirol Werbung, dem Tourismusverband
Innsbruck und seinen Feriendörfern
(TVB) und Sponsorinnen bzw. Sponsoren das anvisierte Budget von rund
€ 3,6 Mio detailliert ausverhandelt werden. Derzeit wird von einer Drittelaufteilung ausgegangen. Je ein Drittel in der
Höhe von € 1,2 Mio seitens der Stadt
Innsbruck und des Landes Tirol, das
dritte Drittel seitens der Republik Österreich gemeinsam mit der Tirol Werbung, dem Tourismusverband Innsbruck und seinen Feriendörfern (TVB)
sowie Sponsorinnen bzw. Sponsoren.
3.
Für die Vorbereitung und Durchführung
der "International Children"s Games Winterspiele Innsbruck/Tirol 2016" soll
in den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck der Jahre 2014 und 2016 Vorsorge getroffen
werden. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, soll beauftragt
werden, in den Jahresvoranschlägen
Neufassung der Sporthallenordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
Die vorliegende Neufassung der Sporthallenordnung für die städtischen Sporthallen
wird beschlossen.
Sie tritt mit der Beschlussfassung im Gemeinderat und dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten alle
bisher im Gegenstand bestehenden Turnund Sporthallenordnungen außer Kraft.
Die neue Sporthallenordnung ist in allen
städtischen Sporthallen entsprechend der
Sporthallenordnung gut sichtbar anzubringen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Das ist die erste
Sporthallenordnung für die Stadt Innsbruck.
Bislang haben wir nur lose Aufzeichnungen
aus der Zeit der Gebäudeverwaltung Innsbruck (GVI) und teilweise auch von der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) gehabt. Die neue Verordnung fasst
das jetzt zusammen. Es gab eine Anregung
der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) im
Stadtsenat, allen Vereinen die neue Sporthallenverordnung digital zuzustellen. Somit
sollte ab Montag jeder Verein informiert
GR-Sitzung 11.7.2013
V 7447/2013